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Das Projekt startete im Mai 2014, eine zweite Runde beginnt im Mai 2015, und verläuft in drei Phasen: Diagnostik auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler und Befragung der Lehrpersonen (1), die Interventionsphase (2) und die Nacherhebungsphase (3). Unter „Was wird gemacht und wie gross ist der Aufwand?“ werden die einzelnen Projektphasen detailliert beschrieben.
Mit den Kindern werden am Anfang und am Ende der Untersuchung verschiedene Tests und Befragungen durchgeführt, um die Wirkung der Intervention zu überprüfen. Die Lehrpersonen erhalten jeweils zu den Mathematikleistungen und der sozialen Integration der Kinder eine differenzierte Rückmeldung der Test- und Befragungsergebnisse.
Eine kurze Einzelbefragung (ca. 10 Min.) mit jedem Kind soll Aufschluss über die soziale Integration in der Klasse geben. Dabei werden die Kinder zu ihren Beziehungen und ihrem Wohlbefinden im Klassenverband befragt (z.B. „Mit wem in deiner Klasse spielst du am meisten?“).
Mit den Kindern mit einer geistigen Behinderung wird ein Einzeltest durchgeführt, der ca. 45 Minuten dauert (mit der Einführung). Der Test enthält Aufgaben zu basalen numerischen Kompetenzen (Zählen, Zahlen, Mengen vergleichen usw.). Der Mathematiktest, der mit der ganzen Klasse durchgeführt wird, dauert ca. 45 Minuten. Mit dem Test werden basale Kompetenzen des Lernstoffs der ersten Klasse, bzw. der zweiten Klasse beim Nachtest überprüft.
Mit der ganzen Klasse wird ein Test zu den allgemeinen Denkfähigkeiten durchgeführt. Die Kinder lösen Aufgaben, bei denen es um das Erkennen von Regeln und Merkmalen, das Herstellen von Beziehungen usw. geht (z.B. Aufgaben zum Erkennen von Unterschieden und zur Reihenfortsetzung). Der Test dauert ca. 45 Minuten.
Sämtliche Tests werden von speziell geschulten Testleiterinnen und Testleitern durchgeführt. Die Testtermine werden mit den Lehrpersonen individuell vereinbart. Wenn mehrere Klassen am selben Schulort getestet werden, sind wir froh, wenn die Termine koordiniert werden können.
Um ein möglichst differenziertes Bild zur Situation des Unterrichts in den Klassen zu erhalten, werden auch die Lehrpersonen befragt. Alle Befragungen erfolgen anonym, die Daten der Schülerinnen und Schüler werden mit einem Zahlencode anonymisiert.
Daten der Schülerinnen und Schüler (Aufwand 25 Minuten)
Um die Testergebnisse interpretieren zu können, brauchen wir einige Informationen zu den Schülerinnen und Schülern (z.B. Geburtsdatum, Familiensprache). Diese Daten können in einen elektronischen Fragebogen eingetragen werden.
Fragebogen zur Zusammenarbeit von Klassenlehrpersonen und Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (Dauer 10 Minuten)
Ein wichtiger Aspekt von integrativer Schulung ist die Zusammenarbeit. Uns interessiert, wie viel Zeit für die Zusammenarbeit eingesetzt wird, welche zeitlichen Ressourcen zur Verfügung stehen und wie die Zusammenarbeit gestaltet wird.
Fragebogen zum Thema „Mathematische Förderung von Kindern mit einer geistigen Behinderung“ für schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (wird am Einführungstreffen ausgefüllt, Dauer 30-40 Minuten)
Durch die Befragung möchten wir erstens erfahren, welche Aspekte für die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in der mathematischen Förderung der Kinder mit einer geistigen Behinderung wichtig sind und welche Materialien und Lehrmittel sie einsetzen. Um Unterstützungs- und Fortbildungsangebote entwickeln zu können, interessiert uns zweitens, welche Konzepte und Modelle zur Entwicklung des Zahlbegriffs bekannt sind (bzw. in der Ausbildung vermittelt worden sind).
Fragebogen zum Thema Integration von Kindern mit einer Behinderung (wird am Einführungstreffen ausgefüllt, Dauer 10 Minuten)
Wir möchten mit der Befragung erfahren, was Lehrpersonen zur Integration von Kindern mit einer Behinderung denken. Dabei interessiert uns insbesondere, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten Regellehrpersonen nach Ansicht der Befragten bei integrativer Schulung übernehmen können.
Fragebogen zu den sozialen Kompetenzen von ausgewählten Kindern (wird am Begleittreffen ausgefüllt, Dauer 10 Minuten)
Die Klassenlehrpersonen füllen am Anfang und Ende des Schuljahres für drei bis vier ausgewählte Kinder einen kurzen Fragebogen zu deren sozialen Kompetenzen (Kooperation, prosoziales Verhalten, Sozialkontakt) aus.
Die Lehrpersonen erhalten zum einen Materialien zur Differenzierung, die es ermöglichen sollen, die Aktivitäten der Kinder mit einer geistigen Behinderung mit dem Klassenunterricht zu verknüpfen. Zum anderen werden spezielle Hinweise zur Förderung der Kinder mit einer geistigen Behinderung (wichtige Lerninhalte und Vorgehensweisen) angeboten. U.a. werden folgende Materialien zur Verfügung gestellt, die flexibel und nach Bedarf eingesetzt werden können:
Die Lehrpersonen erklären sich bereit, die Materialien im Unterricht einzusetzen und uns eine kurze Rückmeldung dazu zu geben.
Die Lehrpersonen erhalten verschiedene Materialien und Informationen zur Förderung der sozialen Integration und des Gemeinschaftsgefühls in der Klasse, die flexibel im Unterricht eingesetzt werden können:
Die Lehrpersonen erklären sich bereit, die Fördereinheiten regelmässig (Klassengespräche, einmal pro Woche ca. 15 Minuten; Wochenaufgaben integriert im normalen Unterricht, zwei bis drei Mal pro Woche) einzusetzen und uns eine kurze Rückmeldung (alle 4 bis 6 Wochen) zu geben.
Um die Wirkungen der Fördermaterialien zu überprüfen, werden diese in verschiedenen Gruppen eingesetzt. Nur so können Aussagen über die Effektivität der Förderung gemacht werden. Die teilnehmenden Klassen werden deshalb nach dem Zufallsprinzip den Gruppen zugeteilt.
Gruppe A: Die Lehrpersonen erhalten differenzierte Rückmeldungen zu den mathematischen Leistungen und der sozialen Integration sowie Materialien für den Mathematikunterricht und setzen diese ein. Nach der Durchführung der Nachtests werden die Materialien für die soziale Förderung zur Verfügung gestellt.
Gruppe B: Die Lehrpersonen erhalten differenzierte Rückmeldungen zu den mathematischen Leistungen und der sozialen Integration und erhalten Materialien für die soziale Förderung und setzen diese ein. Nach der Durchführung der Nachtests werden die Materialien der Mathematikintervention zur Verfügung gestellt.
Die Klassenlehrpersonen und die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Interventionsgruppen A und B nehmen an einem Einführungs- und an einem Begleittreffen teil. Diese finden regional statt, damit die Anreise für die beteiligten Personen möglichst kurz ist. Am ersten Treffen (nach den Sommerferien 2015) erfolgt eine Einführung ins Förderkonzept und die Materialien (entweder für den Mathematikunterricht oder die soziale Integration). Das zweite Treffen (November 2015) dient vor allem dem Austausch von Erfahrungen und der Arbeit an Fallbeispielen.
Um einen möglichst authentischen Eindruck der integrativen Unterrichtssituationen zu erhalten, möchten wir während der Interventionsphase im Zeitraum von November bis Dezember 2015 eine Mathematiklektion auf Video aufnehmen. Diese Aufnahmen sollen dazu dienen, die Praxis des integrativen Unterrichts zu beschreiben. Deshalb wird eine gewöhnliche Mathematikstunde, in welcher sowohl die Klassenlehrperson als auch die/der schulische Heilpädagogin/Heilpädagoge anwesend sind, gefilmt. Die Termine für die Aufnahmen werden mit den Lehrpersonen individuell vereinbart. Sämtliche Videoaufnahmen werden ausschliesslich zu Forschungszwecken und bei Zustimmung der Lehrperson zu Lehrzwecken an der Universität verwendet. Auf Wunsch erhalten die Lehrpersonen am Institut für Erziehungswissenschaft Einsicht in ihre eigene Videosequenz. Die Eltern und die Kinder geben schriftlich ihre Zustimmung zu den Aufnahmen (siehe „Wie werden die Eltern informiert?“).
Beim Projekt mitmachen können zweite und dritte (auch jahrgangsdurchmischte) Klassen der Primarstufe, in denen im Schuljahr 2015/2016 Kinder mit einer geistigen Behinderung im Rahmen von Integrativer Sonderschulung (IS), Integrierter Sonderschulung in der Verantwortung einer Sonderschule (ISS) oder Integrierter Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) beschult werden. D.h. es geht um Klassen mit Kindern, bei denen von einer Fachstelle eine geistige Behinderung diagnostiziert worden ist. Wir stützen uns dabei auf die kantonal gültigen Grenzwerte ab (in der Regel IQ < 70 bzw. IQ < 75). Auch Klassen mit Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen (mit einer geistigen Behinderung) können sich anmelden und am Projekt teilnehmen. Je nach Situation des Kindes und der Klasse kann es jedoch sein, dass bestimmte Anpassungen (z.B. bezüglich der Testdurchführung) gemacht werden müssen.
Hier können Sie die obenstehende Tabelle auch als pdf-file downloaden:
Wir stellen einen Elterninformationsbrief und die Einverständniserklärung zur Verfügung. Diese Unterlagen entsprechen den Vorschriften der Ethikkommission der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Die Teilnahme der Kinder an allen Testungen und Videoaufnahmen ist freiwillig. Deshalb gehört es zu den Vorschriften, dass die Eltern und die Kinder ihr Einverständnis geben. Zudem müssen alle Daten vertraulich behandelt werden. Wir versichern, dass die Anonymität aller teilnehmenden Kinder und Lehrpersonen vollumfänglich gewahrt wird. Die erhobenen Daten werden nur im Rahmen dieses Projektes verwendet und anonymisiert. Den Kindern wird ein Zahlencode für die Testbögen zugewiesen. Damit möglichst viele Eltern bereit sind, ihre Zustimmung zu geben, ist die Unterstützung durch die Lehrpersonen wichtig.
Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Nachher ist in einem ersten Schritt wichtig, dass die Eltern des Kindes mit einer geistigen Behinderung ihr Einverständnis für die Durchführung der Tests und der Videoaufnahme geben. Wir werden uns diesbezüglich mit den Lehrpersonen in Verbindung setzen. Vor den Frühlingsferien erhalten die Lehrpersonen die Informationen für die Eltern und die Testtermine werden vereinbart. Die Termine für das Einführungstreffen werden Ihnen im Frühsommer mitgeteilt. Die Gruppenzuteilung können wir vornehmen, wenn die Tests mit den Kindern mit einer geistigen Behinderung ausgewertet sind. Die Lehrpersonen werden zu Beginn der Sommerferien über die Gruppenzuteilung informiert werden.