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Zum Lehrdiplom-Studium gibt es viele Fragen. Die meisten davon lassen sich durch die Informationen unter «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» und durch die Lektüre der «Wegleitung zum Studium» und der «Wegleitung Berufspraxis» beantworten.
Die Lehrdiplommodule sind den eingeschriebenen Lehrdiplomstudierenden vorbehalten. Es gilt eine Immatrikulationspflicht. Master-Studierende der UZH und ETH, welche Lehrdiplommodule absolvieren wollen, bewerben sich entsprechend fristgerecht zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» (Doppelimmatrikulation). Solange Sie im Masterstudium immatrikuliert sind, zahlen Sie fürs Lehrdiplomstudium keine zusätzlichen Studiengebühren. Sobald das Masterstudium abgeschlossen ist, gelten die offiziellen Semestergebühren fürs Lehrdiplomstudium.
Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LfM) setzt ein abgeschlossenes Masterstudium voraus. Sofern das fachwissenschaftliche Studium auf Masterstufe noch nicht abgeschlossen ist, ist eine gleichzeitige Immatrikulation in das dem jeweiligen Unterrichtsfach entsprechende fachwissenschaftliche Studium auf Masterstufe an der UZH oder ETH Zürich unabdingbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zulassungsstelle der UZH.
Ein erster Schritt sollte die Konsultation der Studienordnung sein. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den fachwissenschaftlichen Anforderungen in den einzelnen Unterrichtsfächern.
Für eine verbindliche Auskunft ist eine Online-Bewerbung erforderlich. Die Überprüfung von Bewerbungen zum Studium an der Universität Zürich umfasst im Wesentlichen die folgenden beiden Schritte:
1. Prüfung durch die Zulassungsstelle der UZH
Die Zulassungsstelle prüft die Bewerbung hinsichtlich den formalen Kriterien, die zur Zulassung zum Lehrdiplomstudium erfüllt sein müssen.
2. Prüfung durch die zuständige Fakultät
Die Bewerbungsunterlagen werden nach positiver Einstufung durch die Zulassungsstelle an die zuständige Fakultät zur Prüfung der fachwissenschaftlichen Anforderungen weitergeleitet. Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens wird geprüft, ob die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder ob die Aufnahme des Studiums an Auflagen und/oder Bedingungen geknüpft wird.
Nach Abschluss der oben beschriebenen Prüfung wird der/die Bewerber/in über einen schriftlichen Zulassungsbescheid verbindlich über das Ergebnis der Prüfung der Bewerbung informiert. Allfällige Auflagen werden direkt mitgeteilt. Diese können parallel zum Lehrdiplomstudium absolviert werden und sind bei der Anmeldung zur Lehrdiplomprüfung als erfüllt vorzuweisen.
Nein, mit der Bewerbung zum Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen werden die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen geprüft und allfällige Auflagen definiert. Letztere werden im Rahmen des Studiengangs Lehrdiplom für Maturitätsschulen absolviert.
Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen kann entweder für ein Unterrichtsfach oder für zwei Unterrichtsfächer erworben werden. Beide Studiengangvarianten entsprechen vom Umfang her 60 ECTS-Credits.
Wer bereits ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen erworben hat, kann für ein zusätzliches Unterrichtsfach ein Erweiterungsdiplom (17 ECTS-Credits) erwerben. Die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen entsprechen vom Umfang her den Anforderungen für ein zweites Unterrichtsfach und können als fachwissenschaftliche Auflagen parallel zum Erweiterungsdiplom – Fachdidaktik und Berufspraxis – absolviert werden (cf. Anhang der Studienordnung)
Wer im Rahmen des Studiengangs «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» oder des Studiengangs «Erweiterungsdiplom über ein zusätzliches Unterrichtsfach» das Zertifikat für die Berufspädagogische Zusatzqualifikation noch nicht erworben hat, kann mit dem Studiengang «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» (10 ECTS Credits) die dafür erforderlichen Module nachträglich absolvieren.
Die Anmeldung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» erfolgt über die UZH via Online-Bewerbung. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen. Studierende der UZH müssen sich, falls sie sich noch im Fachstudium befinden, zusätzlich für den Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» einschreiben (Doppelimmatrikulation).
Gemäss den Richtlinien über die Deutschprüfung an der Universität Zürich müssen fremdsprachige Studienbewerbende für die Ausbildung von Lehrpersonen einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen. Können sie keines der anerkannten Deutschdiplome vorlegen, müssen sie eine Deutschprüfung ablegen.
Wer herausfinden möchte, ob der Lehrberuf für ihn/sie die richtige Wahl ist, findet auf den Seiten von Career Councelling for Teachers CCT Austria verschiedene Fragebogen:
Selbsterkundungsverfahren für angehende Lehrpersonen (Mayr, 2002)
www.cct-austria.at
www.cct-switzerland.ch
Der Studiengang an der Universität Zürich umfasst die unter Unterrichtsfächer aufgeführten Unterrichtsfächer. Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen kann sowohl für ein Unterrichtsfach als auch für zwei Unterrichtsfächer erworben werden. Wer bereits ein Lehrdiplom hat, kann die Befähigung für ein zusätzliches Unterrichtsfach erwerben.
Nein.
Wirtschaft und Recht kann nicht mit einem zweiten Unterrichtsfach kombiniert werden; Umfang und Struktur des Studiengangs entsprechen jenen eines «Lehrdiploms mit zwei Unterrichtsfächern».
Rätoromanisch kann nur als zweites Unterrichtsfach belegt werden.
Hinweis: Pädagogik/Psychologie gilt als ein Unterrichtsfach. Es kann sowohl als 1. Unterrichtsfach als auch als 2. Unterrichtsfach belegt werden.
Es ist möglich, nach dem Erwerb des Lehrdiploms dieses mit einem zusätzlichen Unterrichtsfach zu ergänzen (Erweiterungsdiplom). Die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen entsprechen vom Umfang her den Anforderungen für ein zweites Unterrichtsfach und können als fachwissenschaftliche Auflagen parallel zum Erweiterungsdiplom – Fachdidaktik und Berufspraxis – absolviert werden (cf. Anhang der Studienordnung)
Studierende, die in Bildungsgängen mit Berufsmaturitätsprüfung oder an einer kaufmännischen Berufsfachschule unterrichten möchten, können die dafür notwendige «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» im Rahmen des Wahlpflichtbereichs im Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» bzw. im Erweiterungsdiplom für ein «Zusätzliches Unterrichtsfach» an der UZH erwerben. Ab HS21 kann die «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» auch nachträglich absolviert werden. Im Studiengang für das Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» ist die Zusatzqualifikation in den Pflichtbereich integriert.
Es sind folgende vier Module zur Berufspädagogik zu absolvieren (10 ECTS-Credits). Diese können im Rahmen des Wahlpflichtbereichs des Studiengangs Lehrdiplom für Maturitätsschulen absolviert werden bzw. parallel zu einer Einschreibung im Erweiterungsdiplom für ein zusätzliches Unterrichtsfach. Ab HS21 kann die «Berufspädagogische Zusatzqualifikation» auch nachträglich absolviert werden.
Es ist ein Nachweis über eine betriebliche Erfahrung (ausserschulische Tätigkeit) im Umfang von mindestens sechs Monaten Vollzeitbeschäftigung zu erbringen. Die sechs Monate können mehrere Arbeitsverhältnisse umfassen und aus Voll- und Teilzeitanstellungen zusammengesetzt sein. Die Anstellungen müssen insgesamt mindestens 900 Stunden (netto, ohne Ferien) umfassen.
Aufgrund der Studienstruktur dauert das Studium mindestens 4 Semester, wobei das 4. Semester das Prüfungssemester ist und im 3. Semester in der Regel die Unterrichtspraktika I und II sowie das Diplomandenkolloquium absolviert werden. Studieren oder arbeiten Sie parallel zum Lehrdiplomstudium, dauert das Studium entsprechend länger.
Nein.
Mit der Revision der Studiengangreglemente per FS 16 wurde die bis dahin geltende Studienzeitbeschränkung von 6 Jahren aufgehoben.
Ja.
In gewissen Fällen (Krankheit, Schwangerschaft, Mutter-/Vaterschaftsurlaub, Militär u. ä) ist es möglich, bei der Kanzlei Urlaub zu beantragen.
Es ist auch möglich, sich aus dem Studiengang zu exmatrikulieren und sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzuschreiben. In diesem Fall ist eine erneute Bewerbung zum Studiengang erforderlich, die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen werden neu überprüft. Es gelten dabei die dann aktuellen Reglemente ohne Übergangsfristen.
Neue rechtliche Grundlagen ab HS21
Für die Anerkennung von Studienleistungen bzw. Kompetenzen gemäss Studienordnung LfM (§§ 54-57) ist mit diesem Formular (PDF, 65 KB) ein schriftliches Gesuch an die Abteilung LLBM zu richten.
Studienleistungen, welche bereits an einen Abschluss angerechnet wurden, können nicht angerechnet werden.
Die im Rahmen einer abgeschlossenen Ausbildung erworbenen Kompetenzen werden anerkannt, sofern es sich hierbei um Kompetenzen handelt, die im Lehrdiplomstudiengang erforderlich sind. Die Anerkennung erfolgt für das entsprechende Modul im Umfang von 0 ECTS Credits. Die Studienleistung muss kompensiert werden. Die Kompensation erfolgt durch Leistungen mindestens im Umfang des anerkannten Moduls. Details werden in einem Learning Contract gemäss Studienordnung § 21 definiert.
Wer bereits (langjährige) Unterrichtserfahrung hat, kann im Zusammenhang mit dem Praktikum im ersten Unterrichtsfach eine Reduktion (40 statt 50 Lektionen) beantragen. Diese wird nur dann gewährt, wenn das entsprechende Fach aktuell im Rahmen einer Anstellung an einer Maturitätsschule unterrichtet wird und die Schulleitung einem Reduktionsgesuch zustimmt. Bevor ein entsprechendes Gesuch eingereicht wird (auf der Anmeldung zum Unterrichtspraktikum im ersten Unterrichtsfach), sollte in Absprache mit der Dozentin oder dem Dozenten für Fachdidaktik geklärt werden, ob eine Reduktion im Hinblick auf den Prüfungserfolg tatsächlich sinnvoll ist.
In diesem Fall muss das ausländische Lehrdiplom über die EDK in der Schweiz anerkannt werden. Allfällige verfügte Auflagen der EDK für die Sekundarstufe II können an der UZH absolviert werden.
Ja. Ein Beginn ist in jedem Semester möglich. Im ersten Semester sollte möglichst das Hospitationspraktikum parallel zur Veranstaltung «Einführung in die Allgemeine Didaktik» und/oder «Pädagogische Psychologie» absolviert werden (beide werden sowohl im Herbst- und im Frühjahrssemester angeboten). Wann die Module der Fachdidaktik I stattfinden, entnehmen Sie bitte dem fachspezifischen Musterstudienplan (nicht verbindlich) bzw. dem Online-Vorlesungsverzeichnis
Beachten Sie: ab Start der Fachdidaktik I dauert das Lehrdiplomstudium immer mindestens 4 Semester.
Die Fachdidaktik kann theoretisch ab erstem Semester besucht werden. Wenn der Studiengang aber ohnehin über mehr als 4 Semester geplant wird, empfiehlt es sich, zuerst die erziehungswissenschaftlichen Pflichtveranstaltungen (exkl. Diplomandenkolloquium) zu besuchen.
Ja. Da die Module Fachdidaktik I und Fachdidaktik II aufeinander aufbauen, sind sie grundsätzlich in dieser Reihenfolge zu absolvieren. Das dritte Modul kann in einigen Fächern auch parallel zum ersten oder zweiten Modul besucht werden.
Da im Zusammenhang mit der Fachdidaktik I und II auch die Übungslektionen und damit "eigene Unterrichtserfahrung" absolviert werden, ist es wichtig, dass die Studierenden über ein breites fachwissenschaftliches Wissen verfügen. Daher empfehlen wir, die fachwissenschaftliche Ausbildung vor dem Besuch der Fachdidaktik abzuschliessen.
Die zukünftigen Fremdsprachlehrpersonen müssen zu Beginn der Fachdidaktik I nachweisen, dass Sie den geforderten Fremdsprachenaufenthalt (26 Wochen) bereits absolviert haben. Zu Beginn der Fachdidaktik II ist zudem der Nachweis über die erfolgreich absolvierte Sprachkompetenzprüfung bzw. das erfolgreich absolvierte C2-Modul zu erbringen. Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular (PDF, 49 KB).
Eine Voranmeldung ist nicht zwingend, aber in den meisten Fächern erwünscht, zumal die Platzzahl in den Modulen beschränkt ist. Details dazu finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis in den Detailbeschreibungen der Veranstaltung.
Die Fachdidaktik III ist in allen Unterrichtsfächern Pflicht: Im ersten resp. dem einzigen Unterrichtsfach ist die Fachdidaktik III als 3 ECTS-Punkte Modul zu absolvieren, im zweiten Unterrichtsfach ist die 4-ECTS-Punkte-Version zu wählen.
Die Studienordnung lässt individuelle Lösungen zu. So kann das Unterrichtspraktikum so weit ausgedehnt werden (auf zehn resp. sechs Wochen), dass sich die wöchentliche Zusatzbelastung stark reduziert. Allerdings ist es in vielen Fällen eher angezeigt, das Unterrichtspraktikum in möglichst kurzer Zeit zu absolvieren und sich während dieser Wochen von anderen Verpflichtungen so weit als möglich zu befreien. Für Studierende, die bereits unterrichten, bietet es sich zudem an, das Unterrichtspraktikum in einem Kanton zu absolvieren, der andere Ferienzeiten hat. Weil die Zürcher Praktikumsplätze gut ausgebucht sind, bietet dies den Vorteil, einfacher zu einem Praktikumsplatz zu kommen.
Planen Sie mit Hilfe des Vorlesungsverzeichnisses und den von den Fakultäten bereitgestellten Informationen, welche Module Sie für Ihr Studienziel buchen müssen. Mehr Information finden Sie auf dieser Seite.
Auch die semesterbezogenen Fristen zu Modulbuchung und -stronierung finden Sie dort.
Alle Module, welche im Vorlesungsverzeichnis unter «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» / Unterrichtsfach / Allgemeine Ausbildung / Wahlpflichtmodule publiziert sind.
Ja.
Der Wahlpflichtbereich ist gegliedert in den Wahlpflichtbereich Erziehungswissenschaft und Wahlpflichtbereich Fachdidaktik. Mindestens ein Modul im Umfang von mindestens 3 ECTS muss aus dem Wahlpflichtbereich Erziehungswissenschaft gewählt werden (Ausnahme Unterrichtsfach Wirtschaft und Recht).
Das Hospitationspraktikum sollte im ersten Lehrdiplom-Semester – in Kombination mit der Veranstaltung «Einführung in die Allgemeine Didaktik» oder «Pädagogische Psychologie» – absolviert werden. Die Organisation erfolgt durch die Administration LLBM nach Ablauf der Modulbuchungsfrist.
Studierende erhalten von der Administration LLBM ein E-Mail mit den Kontaktdaten der Lehrperson. Danach vereinbaren Studierende die Termine direkt mit der Lehrperson. Die Hospitationslektionen finden während des Semesters statt, Abgabetermin für den schriftlichen Leistungsnachweis ist jeweils Anfang Juni resp. Anfang Dezember.
Ja.
Das Hospitationspraktikum ist für alle obligatorisch. Studierende, die bereits an einer Maturitätsschule unterrichten, können das Hospitationspraktikum auf Wunsch an der eigenen Schule, nicht aber in eigenen Klassen absolvieren. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage unter «Hospitationspraktikum».
Die Übungslektionen finden an einer oder mehreren Maturitätsschulen statt – nicht aber an einer Schule, welche die/der Studierende aus der eigenen Schulzeit bzw. durch eigene Unterrichtstätigkeit bereits kennt.
Die Organisation der Übungslektionen erfolgt durch die Dozierenden der Fachdidaktik im Rahmen der Fachdidaktikmodule I und II. Studierende buchen das Modul «Übungslektionen im ersten (resp. im zweiten) Unterrichtsfach» zusammen mit der Fachdidaktik I oder II.
In der Regel ist das möglich. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass eine Anmeldung zum Unterrichtspraktikum erst möglich ist, wenn die Übungslektionen erfolgreich absolviert sind.
Ja, alle Studierenden des Studiengangs «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» müssen zwei Praktika absolvieren. Praktikum I und Praktikum II sind (neben den Übungslektionen und dem Hospitationspraktikum) obligatorischer Bestandteil der berufspraktischen Ausbildung dieses Studiengangs. Dabei gilt generell, dass das erste Praktikum vor dem zweiten zu absolvieren ist, da das zweite auf den Erfahrungen des ersten aufbaut. Falls zwei Unterrichtsfächer studiert werden, muss das Praktikum des ersten Fachs vor dem Praktikum des zweiten Fachs durchgeführt werden. Das erste Praktikum muss bestanden sein, bevor das zweite begonnen werden darf.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall sollte die Anmeldung für beide Praktika gleichzeitig erfolgen. Das erste Praktikum muss aber zuerst durchgeführt werden, und es muss bestanden sein, damit das zweite gemacht werden kann.
Das erste Praktikum (30/20) muss in max. zehn Wochen absolviert sein. Die Dauer des zweiten Praktikums ist unterschiedlich: Wenn ein Unterrichtsfach studiert wird, ist das zweite Praktikum (25/15) in max. acht Wochen zu absolvieren. Bei zwei Studienfächern wie auch im Fach „Wirtschaft und Recht“ muss das zweite Praktikum (20/10) in max. sechs Wochen abgeschlossen sein.
Wenn Schulferien in die Praktikumszeit fallen oder wenn die Praktikumslehrperson abwesend ist oder andere von der Schule vorgegebene Unterbrüche dazwischen kommen, verlängert sich die Dauer des Praktikums entsprechend. Zudem besteht die Möglichkeit, sich die Zeit, in der man sich für Schulprojekte engagiert, entsprechend ans Praktikum anrechnen zu lassen (vgl. dazu auch die Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen»).
Für die Unterrichtspraktika braucht es zusätzlich zur Modulbuchung eine separate Anmeldung.
Die Anmeldefrist für das HS ist der 15. Juni und für das FS der 15. Dezember.
Für jedes Praktikum muss man sich mit dem entsprechenden Anmeldeformular bei der Administration der Abteilung LLBM anmelden. Die Formulare finden Sie auf dieser Seite.
Nach Eingang der Anmeldung wird von der Administration LLBM ein Praktikumsplatz gesucht. Dabei werden Wünsche betreffend Ort und Zeitraum wenn möglich berücksichtigt.
Wenn jemand bereits eigene Abklärungen für eine Praktikumslehrperson gemacht hat und eine bestimmte Praktikumslehrperson vorschlagen kann, kann dies auf dem Formular angegeben werden, der Vorschlag wird dann von der Abteilung LLBM geprüft.
Nein, die zwei Praktika müssen an verschiedenen Schulen absolviert werden.
Ja. Die Betreuung durch zwei Praktikumslehrpersonen, die an der gleichen Schule unterrichten, ist möglich. Aus administrativen Gründen muss jedoch eine Person als die Verantwortliche zugeteilt werden.
Die berufspraktische Ausbildung darf nicht an einer Schule absolviert werden, die man bereits als Schüler/in besucht hat.
Im Rahmen der Ausbildung sollen verschiedene Schulen und Lehrpersonen kennen gelernt werden. Das Unterrichtspraktikum sollte deshalb nach Möglichkeit nicht bei jener Lehrperson absolviert werden, die bereits die Übungslektionen im Rahmen der Fachdidaktik betreut hat.
Das Unterrichtspraktikum wird in der Regel nach dem Modul Fachdidaktik II absolviert. Es kann in Absprache und mit Einwilligung der Fachdidaktiklehrperson bereits nach dem Modul Fachdidaktik I absolviert werden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Übungslektionen bereits absolviert sind und genügend Praxiskenntnis vorhanden ist. Die definitive Zuteilung zu einer Praktikumslehrperson erfolgt durch die Administration LLBM.
Nein, das Unterrichtspraktikum darf nicht an einer Schule durchgeführt werden, an der die Praktikantin / der Praktikant selber unterrichtet oder früher unterrichtet hat.
Wer bereits langjährige Unterrichtserfahrung auf verschiedenen Klassenstufen hat, kann bei einem oder zwei Unterrichtsfächern im Zusammenhang mit dem ersten Praktikum eine Reduktion (20 Unterrichtslektionen statt 30 und 10 Hospitationslektionen statt 20) beantragen. Diese wird allerdings nur dann gewährt, wenn das entsprechende Fach aktuell im Rahmen einer Anstellung an einer Maturitätsschule im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenlektionen unterrichtet wird. Zudem muss die Schulleitung mit einem Schreiben bestätigen, dass die Unterrichtstätigkeit validiert wurde und sie einem Reduktionsgesuch zustimmt.
Das Praktikumsjournal wird normalerweise auf Deutsch geschrieben. Es darf aber in folgenden Sprachen verfasst werden, falls dies die Sprache des Unterrichtsfachs ist: Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch. Das Praktikumsjournal kann Bestandteil der mündlichen Prüfung in Erziehungswissenschaft sein. Diese mündliche Prüfung ist zwingend in deutscher Sprache abzulegen.
Das Praktikumsjournal sollte innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Ende des Praktikums abgegeben werden, dh. möglichst zeitnah anschliessend ans Praktikum.
Nicht zwingend. Man kann sich auch zur Diplomprüfung anmelden, wenn das Praktikum aktuell noch läuft, also noch nicht ganz abgeschlossen ist. Der Abschluss muss jedoch absehbar sein. Es gelten folgende Fristen: Ein Praktikum im Herbstsemester muss bis 31. Januar abgeschlossen sein, und der Bericht der Lehrperson muss bis Ende Februar bei uns vorliegen, um im Frühlingssemester an die Prüfung zu gehen. Ein Praktikum im Frühlingssemester muss bis 31. Juli abgeschlossen sein, und der Bericht der Lehrperson muss bis Ende August bei uns vorliegen, um im Herbstsemester an die Prüfung zu gehen.
Im Kolloquium für Diplomkandidatinnen und -kandidaten werden Situationen aus dem Unterricht und dem Schulalltag analysiert und besprochen. Daher ist es unabdingbar, dass die Teilnehmenden über Unterrichtserfahrung verfügen, d.h. sie sollen mindestens die Übungslektionen und das erste Praktikum bereits absolviert oder mit dem Praktikum zumindest bereits begonnen haben.
Unabhängig davon, ob es sich um das erste oder zweite Unterrichtsfach handelt, dauert der FSA 6 Monate (26 Wochen).
Beim obligatorischen Fremdsprachenaufenthalt für Sprachlehrpersonen ist es den Studierenden freigestellt, ob sie den Schwerpunkt auf kulturelle Weiterbildung (Reisen) und/oder sprachliche Weiterbildung (Kurse) legen wollen.
Akzeptiert werden Bestätigungen von Weiterbildungen, Sprachkursen und Gastfamilien, sowie Mietverträge, Buchungsbelege bzw. Boarding Pass (Flug, Hotel), Passstempel und ähnliches. Wichtig ist, dass die Nachweise sowohl den Start des Aufenthalts als auch deren Ende belegen.
Bei der Anmeldung zur Diplomprüfung haben die Studierenden nachzuweisen, dass sie sich auch ausserschulisch betätigt haben. Insgesamt ist eine Tätigkeit im Umfang einer dreimonatigen Vollzeitanstellung nachzuweisen. Teilzeitbeschäftigungen sind möglich. Der Nachweis kann auch vor der Anmeldung zur Diplomprüfung erbracht werden. Hierzu können Sie die Seite 3 der Anmeldeunterlagen zur Diplomprüfung ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den Belegen der Administration LLBM zusenden.
Für Studierende, die die berufspädagogische Zusatzqualifikation erwerben möchten, verlangt die Verordnung über Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eine betriebliche Erfahrung von mindestens sechs Monaten.
Ja. Die Immatrikulationspflicht besteht auch, wenn in einem Semester nur noch ein Prüfungsteil absolviert werden muss.
Dies wird empfohlen. Es ist jedoch möglich, die Diplomprüfung auf zwei Semester zu verteilen, wobei die erziehungwissenschaftliche Prüfung im ersten und die berufspraktischen Prüfungen inklusive Fachidaktik-Prüfung im darauf folgenden Semester absolviert wird. Dies muss bei der Anmeldung zur Diplomprüfung ausdrücklich vermerkt werden.
Wenn sich die Prüfung über zwei Semester erstreckt, muss entsprechend für beiden Semester eine Immatrikulation vorhanden sein bzw. die Studiengebühr bezahlt werden.
Die Prüfungseinladungen erfolgen für die Erziehunswissenschaft spätestens drei und für die Prüfungslektionen spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Die Themen für die Prüfungslektionen werden vierzehn Tage im Voraus bekanntgegeben.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Es ist aber zu bedenken, dass Einsprachen in der Regel nur stattgegeben wird, wenn Formfehler begangen wurden.
Das Lehrdiplom wird den Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs seit Januar 2014 an einer Diplomfeier überreicht. Diese Feier findet jeweils Ende Januar / Anfang Februar resp. Ende Juni / Anfang Juli statt. Das Datum der Diplomfeier ist gleichzeitig das Datum des Abschlusses.
Ja. In der Schweiz entscheiden die Schulleitungen über die Anstellung der Lehrpersonen. Sie tun dies auf der Basis einer kantonalen Verordnung. In den meisten Kantonen sehen diese vor, dass Lehrpersonen während einigen Jahren ohne Lehrdiplom unterrichten dürfen, allerdings mit befristeter Anstellung und auf tieferem Lohnniveau.
Unterrichtspensen und Löhne variieren von Kanton zu Kanton sehr stark. Details können den entsprechenden kantonalen Verordnungen und den jährlich publizierten Lohnskalen entnommen werden. Diese finden sich in der Regel auf der Internetseite der einzelnen Kantone.
Ja, jedoch nicht in allen Kantonen in gleicher Weise.
Offene Stellen werden meistens auf den Internetseiten der kantonalen Verwaltungen publiziert und auf gesamtschweizerischen Stellenportalen, wie z. B. publicjobs.ch.
Es gibt verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer. Wer sich fachlich auf dem Laufenden halten möchte, hat beispielsweise an der UZH die Möglichkeit, eines der Angebote der «Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer Maturitätsschulen» zu besuchen, oder auch sich als Hörer/in einzuschreiben und eine Veranstaltung während eines Semesters zu belegen.
Weitere Hinweise zu Weiterbildungsangeboten finden Sie hier.