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Institut für Erziehungswissenschaft

Kompetenzorientierte Zeugnisse. Bericht im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich

Dauer: 2012 bis 2013 (Auftragnehmer/innen: Prof. Dr. Kurt Reusser, Dr. Rita Stebler)

Ziel des von der Bildungsdirektion des Kanton Zürich initiierten Berichts ist, national und international Beispiele von kompetenzorientierten Zeugnissen sowie Hintergrundinformationen zu sammeln und einen Einblick in die Praktiken, Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten kompetenzorientierter Zeugnisse zu geben und eine Diskussion zu ermöglichen.

Der Bericht zeigt, dass die Zeugnispraxis für die obligatorische Schulzeit rund um den Globus im Fluss ist. Im Zuge der Einführung von Bildungsstandards entwickeln Nationen, Staaten oder einzelne Schulen kompetenzorientierte Zeugnisse. In Frankreich und im englischen Sprachraum sind solche Bemühungen weiter fortgeschritten als in den deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und Deutschland. Das Spektrum der Zeugnisse reicht von umfangreichen Dokumenten mit detaillierten Kompetenzrastern hin zu Versuchen, für erreichte Niveaustufen Punkte zu vergeben, und daraus herkömmliche Noten zu berechnen. In den meisten Zeugnissen werden fachliche und überfachliche Leistungen ausgewiesen und Aspekte des Lern- und Sozialverhaltens beurteilt. In einzelnen Zeugnissen wird neben dem Lernstand auch die Lernentwicklung dokumentiert. Häufig geben die Behörden für das Zeugnis einen verbindlichen Kern inhaltlicher und formaler Art vor, der von den Schulen durch Einträge und Beilagen ergänzt werden kann. Üblicherweise stellen die Schulen den Erziehungsverantwortlichen umfassende Informationen zum kompetenzorientierten Zeugnis zur Verfügung. Allgemein lässt sich sagen, dass es mit Bezug auf kompetenzorientierte Zeugnisse bislang weder eine konsolidierte Praxis noch umfassende Evaluationen gibt.

Der Bericht erhebt weder bezüglich inhaltlicher Ausdifferenzierung noch geografischer Abdeckung einen Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch darf er in der Fülle der aufbereiteten Daten als repräsentativ gelten und kann damit als Diskussionsgrundlage für eine Anpassung der Zeugnispraxis an den neuen Lehrplan 21 dienen.

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