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Hinweise dazu, in welcher Abfolge die Module zu absolvieren sind, entnehmen Sie bitte den Wegleitungen und Mustercurricula der jeweiligen Studienprogramme:
Bachelor:
Master:
Weitere Hinweise zur Studienplanung - insbesondere zu Studienbeginn - finden Sie auf unserer Webseite für die erstsemestrigen Studierenden.
Nein. Lediglich im Rahmen der Übergangsbestimmungen ist dies für das Studium Generale im Bachelor Major Erziehungswissenschaft möglich, sofern die Studienleistungen nicht bereits anderweitig angerechnet wurden.
Ja. Diese Anerkennungen erfolgen sur dossier und erst nach Immatrikulation an der Universität Zürich auf Gesuch hin. Eine Anerkennung von Studienleistungen, die bereits für einen anderen Studienabschluss verwendet wurden, ist grundsätzlich nicht möglich. Ebenso können keine Studienleistungen, die an einer Pädagogischen Hochschule oder einer Fachhochschule erworben wurden, an die Bachelor- und Masterstudienprogramme des Instituts für Erziehungswissenschaft angerechnet werden. Anerkennungsgesuche müssen zusammen mit den notwendigen Belegen (Transcript of Records, Inhaltsbeschreibungen der belegten Lehrveranstaltungen, etc.) an die Studienfachberatung des Studienbereich BA/MA Erziehungswissenschaft gerichtet werden. Die Studienfachberatung entscheidet in Absprache mit dem/der Programmdirektor*in des Studienbereichs über eine Anrechnung. Weitere Informationen zur Anerkennung externer Studienleistungen finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Philosophischen Fakultät.
Sofern die betreffende Universität das ECTS-System anwendet, werden Ihre Leistungsnachweise bei einer Fortsetzung des Studiums in demselben Fach grundsätzlich anerkannt. Dies führt jedoch nicht zwingend zu einer vollständigen Anrechnung Ihrer ECTS Credits. Unterscheidet sich das Studienfach der anderen Universität nach Inhalt und Umfang der ECTS Credits von demjenigen der Universität Zürich, können auch dann zusätzliche Studienleistungen verlangt werden, wenn Sie die für ein Studienziel an der Universität Zürich erforderliche Gesamtpunktzahl bereits erreicht haben. Über allfällige Anrechnungen entscheidet immer die aufnehmende Universität. Falls Sie nur für eine begrenzte Zeit an einer anderen Universität in der Schweiz oder im Ausland studieren und Schwierigkeiten bei der Anrechnung vermeiden möchten, empfiehlt sich die Teilnahme an einem organisierten nationalen oder internationalen Austauschprogramm (wie z. B. am CH-Unimobil oder am SEMP-Programm). Informationen zu den Austauschprogrammen finden Sie auf der Webseite der Universität Zürich.
Die Studiengänge sind gestuft aufgebaut, wobei die erste Stufe zum Bachelor- und die zweite Stufe zum Mastergrad führt. Sowohl die Bachelor- als auch die Masterstudiengänge umfassen jeweils einen Major (Hauptfach) und einen Minor (Nebenfach). Majorstudienprogramme bestehen im Bachelorstudium aus 120 und im Masterstudium aus 90 ECTS Credits. Minor-Studienprogramme beinhalten im Bachelorstudium 60 ECTS Credits und im Masterstudium 30 ECTS Credits. Die Studienprogramme bestehen aus Modulen mit Leistungsnachweisen, die der Kontrolle und Bewertung der Studienleistungen dienen. Für erfolgreich absolvierte Leistungsnachweise werden ECTS Credits erteilt.
BA-Studiengang: Das Angebot umfasst einen Major im Umfang von 120 ECTS Credits sowie einen Minor im Umfang von 60 ECTS Credits.
MA-Studiengang: Das Angebot umfasst einen Major im Umfang von 90 ECTS Credits sowie einen Minor im Umfang von 30 ECTS Credits.
BA-Studiengang: Das Angebot umfasst einen Major im Umfang von 120 ECTS Credits.
MA-Studiengang: Das Angebot umfasst einen Major im Umfang von 90 ECTS Credits.
Beim Studienprogramm „Berufs- und Wirtschaftspädagogik“ handelt es sich um ein komplementäres Master-Studienprogramm, das nur im Minor (30 ECTS Credits) angeboten wird.
Beim Studienprogramm „Bildung im Lebenslauf“ handelt es sich um ein komplementäres Master-Studienprogramm, das nur im Minor (30 ECTS Credits) angeboten wird.
Die Bewerbung für ein Studium geschieht über das elektronische Bewerbungsformular der Universität Zürich. Bei der Bewerbung sind alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf sowie den verbindlichen Bewerbungsfristen finden Sie auf der Webseite der Zulassungsstelle der Universität Zürich.
Ein konsekutives Masterprogramm ist ein Studienprogramm, welches inhaltlich auf einem vorangehenden Bachelorstudium aufbaut.
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Studienordnung des jeweiligen Studienprogramms:
Die formale Zulassungsprüfung erfolgt durch die Zulassungsstelle der Universität Zürich. Die fachliche Zulassungsprüfung wird i. d. R. sur dossier durch das Institut für Erziehungswissenschaft durchgeführt. Für Bachelor-Absolvierende einer Schweizer Pädagogischen Hochschule und weiterer ausgewählter Schweizer Fachhochschulen gelten die Regelungen der „Bologna-Konkordanz“ für die Zulassung zum Master Major oder Minor Erziehungswissenschaft an der Universität Zürich. Eine Zulassung zum Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie ist mit einem PH- oder FH-Bachelor-Abschluss nicht möglich. Ein entsprechendes Merkblatt ist auf der entsprechenden Webseite für Studieninteressierte downloadbar.
Komplementäre Minor-Studienprogramme stehen allen zum Masterstudium zugelassenen Studierenden offen und können somit ohne erziehungswissenschaftliche Vorbildung belegt werden. Vorausgesetzt wird lediglich ein Bachelor-Abschluss in einer beliebigen Studienrichtung.
Auf der Webseite der Philosophischen Fakultät finden Sie zwei hilfreiche Kurzvideos, die Ihnen aufzeigen, wie Sie Module im Vorlesungsverzeichnis auswählen und vormerken können. Die Module können anschliessend innerhalb der vorgesehenen Fristen im Studierendenportal gebucht werden. Zum Studierendenportal gelangen Sie über die Webseite für Studierende der Universität Zürich. Eine Buchung der Module ist für den Besuch der Lehrveranstaltungen sowie das Ablegen des Leistungsnachweises zwingend notwendig.
Für Anfragemodule, d.h. Module mit Platzbeschränkung, gelten besondere Fristen. Eine Übersicht über den Ablauf der Modulbuchung sowie die Fristen finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universität Zürich. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Nachrück- sowie Modulbuchungsfristen keine nachträglichen Modulbuchungen oder -stornierungen mehr möglich sind.
Nein. Es steht Ihnen frei, wie viele Module Sie buchen. Buchen Sie jedoch nicht mehr Module, als Sie absolvieren können, und beachten Sie, dass ein ECTS Credit einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden entspricht. Wenn Sie also z. B. Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS Credits buchen, müssen Sie in dem betreffenden Semester mit einem Gesamtarbeitsaufwand von 900 Stunden rechnen. Bei Vollzeitstudierenden ist ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von 30 ECTS Credits vorgesehen.
Ja. Erfüllen Sie diese Verpflichtung nicht, wird der Leistungsnachweis in Ihrem Leistungsausweis als nicht bestanden oder – bei benoteten Modulen – mit der Note 1.0 vermerkt. Dies gilt z. B. dann, wenn Sie einer Prüfung unentschuldigt fernbleiben oder eine schriftliche Arbeit nicht (termingerecht) einreichen. Nach Ablauf der regulären Stornierungsfrist kann ein gebuchtes Modul einschliesslich des erforderlichen Leistungsnachweises nur dann annulliert werden, wenn triftige und belegbare Verhinderungsgründe (z. B. in Form eines Arztzeugnisses) geltend gemacht werden können. Weitere Informationen zur Abmeldung von Leistungsnachweisen finden Sie auf unseren Webseiten zum Bachelorstudium respektive Masterstudium.
BA-Studiengang: Sie können die Bachelor Major Erziehungswissenschaft (120 ECTS Credits) und Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie (120 ECTS Credits) nicht mit dem Bachelor Minor Erziehungswissenschaft (60 ECTS Credits) kombinieren. Ansonsten bestehen bezüglich der Major- und Minor-Kombination keine Einschränkungen.
MA-Studiengang: Sie können die Master Major Erziehungswissenschaft (90 ECTS Credits) und Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie (90 ECTS Credits) nicht mit dem Master Minor Erziehungswissenschaft (30 ECTS Credits) kombinieren. Ansonsten bestehen bezüglich der Major- und Minor-Kombination keine Einschränkungen. Die beiden komplementären Minor Berufs- und Wirtschaftspädagogik (30 ECTS Credits) und Bildung im Lebenslauf (30 ECTS Credits) können mit allen Major-Studienprogrammen kombiniert werden.
Modulbuchungen können innerhalb der publizierten Fristen vorgenommen werden. Bitte beachten Sie hierzu die genauen Buchungs- und Stornierungsfristen der Universität Zürich. Für Anfragemodule, d.h. Module mit Platzbeschränkung, gelten zudem besondere Fristen.
Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Webseite der Zulassungsstelle der Universität Zürich.
Die Einschreibefristen sowie weiteren Fristen finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Universität Zürich.
Massgebend für die Anmeldung zum Abschluss ist der Semesterbezug. Die konkreten semesterspezifischen Fristen zur Anmeldung zum Studienabschluss können der entsprechenden Webseite der Philosophischen Fakultät entnommen werden.
Rechtsverbindlich sind die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich und die Studienordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Während die Rahmenverordnung und der allgemeine Teil der Studienordnung die allgemeinen Bestimmungen der Philosophischen Fakultät zum Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen enthalten, regeln die fachspezifischen Anhänge der Studienordnung das Studium in den einzelnen Bachelor- und Masterstudienprogrammen (Minor und Major). Die Unterlagen sind im Download-Bereich zu den Rechtsgrundlagen auf der Webseite der Philosophischen Fakultät erhältlich. Die fachspezifischen Wegleitungen haben orientierenden Charakter.
BA-Studiengang: Bei Studienprogrammwechseln vom Bachelor Minor in den Major Erziehungswissenschaft können grundsätzlich alle bereits erbrachten Studienleistungen an den Major angerechnet werden; der Minor enthält nichts, was der Major nicht ebenfalls enthält oder erfordert. Bei Studienprogrammwechseln vom Bachelor Major in den Minor Erziehungswissenschaft können aber gegebenenfalls nicht alle bereits erbrachten Studienleistungen an den Abschluss angerechnet werden. Angerechnet werden können nur Leistungen, die zur Erfüllung des Studienplans des Minors zu absolvieren sind (Pflichtmodule, vorgeschriebene Anzahl ECTS Credits pro Modulgruppe). Leistungen, die nicht für den Minor-Abschluss verwendet werden können, finden Sie im Studierendenportal in der App "Studienfortschritt und -abschluss" unter der Kategorie "Überzählige Leistungen im Minor". Bei der Anmeldung zum Studienabschluss können Sie angeben, ob die überzählichen Studienleistungen in den Abschlussdokumenten unter der Kategorie "Nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen" aufgeführt werden sollen.
MA-Studiengang: Bei Studienprogrammwechseln vom Master Minor in den Major Erziehungswissenschaft können grundsätzlich ebenfalls alle bereits erbrachten Studienleistungen an den Major angerechnet werden; der Minor enthält nichts, was der Major nicht ebenfalls enthält oder erfordert. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass die Bestehensvoraussetzungen auf den Schwerpunktmodulgruppen je nach gewähltem Schwerpunkt im Major erfüllt werden können. Bei Studienprogrammwechseln vom Master Major in den Minor Erziehungswissenschaft können gegebenenfalls nicht alle bereits erbrachten Studienleistungen an den Abschluss angerechnet werden. Angerechnet werden können nur Leistungen, die zur Erfüllung des Studienplans des Minors dienen (Pflichtmodule, vorgeschriebene Anzahl ECTS Credits pro Modulgruppe). Leistungen, die nicht für den Minor-Abschluss verwendet werden können, finden Sie im Studierendenportal in der App "Studienfortschritt und -abschluss" unter der Kategorie "Überzählige Leistungen im Minor". Bei der Anmeldung zum Studienabschluss können Sie angeben, ob die überzählichen Studienleistungen in den Abschlussdokumenten unter der Kategorie "Nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen" aufgeführt werden sollen.
BA-Studiengang: Bei Studienprogrammwechseln vom Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie in den Bachelor Major Erziehungswissenschaft können grundsätzlich alle bereits erbrachten Studienleistungen aus den Modulgruppen der Erziehungswissenschaft angerechnet werden. Leistungen aus Modulen der Psychologie können nicht angerechnet werden. Bei Studienprogrammwechseln vom Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie in den Bachelor Minor Erziehungswissenschaft können gegebenenfalls nicht alle bereits erbrachten Studienleistungen aus den Modulgruppen der Erziehungswissenschaft an den Abschluss angerechnet werden. Leistungen aus Modulen der Psychologie können auch hier nicht angerechnet werden. Angerechnet werden können nur Leistungen, die zur Erfüllung des Studienplans des Minors zu erbringen sind (Pflichtmodule, vorgeschriebene Anzahl ECTS Credits pro Modulgruppe).
MA-Studiengang: Bei Studienprogrammwechseln vom Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie in den Master Major Erziehungswissenschaft können grundsätzlich alle bereits erbrachten Studienleistungen aus den Modulgruppen der Erziehungswissenschaft an den Major angerechnet werden. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass die Bestehensvoraussetzungen auf den Schwerpunktmodulgruppen je nach gewähltem Schwerpunkt im Major Erziehungswissenschaft erfüllt werden können. Bei Studienprogrammwechseln vom Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie in den Minor Erziehungswissenschaft können gegebenenfalls nicht alle bereits erbrachten Studienleistungen aus den Modulgruppen der Erziehungswissenschaft an den Abschluss angerechnet werden. Angerechnet werden können nur Leistungen, die zur Erfüllung des Studienplans des Minors dienen (Pflichtmodule, vorgeschriebene Anzahl ECTS Credits pro Modulgruppe). Studienleistungen aus der Modulgruppe „Psychologie“ können weder im Master Major noch im Minor Erziehungswissenschaft angerechnet werden.
Leistungen, die nicht für den Bachelor oder Master Major- oder Minor-Abschluss in Erziehungswissenschaft verwendet werden können, finden Sie im Studierendenportal in der App "Studienfortschritt und -abschluss" im unter der Kategorie "Überzählige Leistungen im Minor". Bei der Anmeldung zum Studienabschluss können Sie angeben, ob die überzählichen Studienleistungen in den Abschlussdokumenten unter der Kategorie "Nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen" aufgeführt werden sollen.
Eine Lehr- oder Lerneinheit, die aus einem oder mehreren so genannten Modulelementen besteht und sich über maximal zwei Semester erstreckt. Es wird zwischen folgenden Modultypen unterschieden:
Es wird zwischen folgenden Lehrformen unterschieden:
Den fachspezifischen Anhängen zur Studienordnung der jeweiligen Studienprogramme ist zu entnehmen, welche Pflichtmodule und wie viele ETCS Credits pro Modulgruppe mindestens zu erfüllen sind. Darüber hinaus ist in den fachspezifischen Anhängen aufgeführt, wie viele ECTS Credits nach freier Wahl innerhalb des jeweiligen Programms belegt werden können.
Bachelor:
Master:
Ja, der Schwerpunkt im Master Major Erziehungswissenschaft kann im Verlauf des Studiums gewechselt werden. Die Änderung des Schwerpunktes ist selbstständig bei der Semestereinschreibung unter meine Anträge vorzunehmen. Beim Wechsel des Schwerpunktes gilt es zu beachten, dass die Bestehensvoraussetzungen auf der jeweiligen Schwerpunktmodulgruppe bis zum Abschluss erfüllt werden können.
Für ein erfolgreiches Studium in Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Bildung im Lebenslauf, Erziehungswissenschaft und Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie ist eine sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache - insbesondere im schriftlichen Ausdruck - unabdingbar. Setzen Sie sich bitte vor der Buchung von Modulen mit der Studienfachberatung in Verbindung, falls Sie im Zweifel sind, ob Ihre Deutschkenntnisse für das Studium ausreichen.
In den Studienprogrammen Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Bildung im Lebenslauf, Erziehungswissenschaft und Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie werden gute Englischkenntnisse - insbesondere für die Textlektüre - vorausgesetzt. Auf Masterstufe werden zudem in unregelmässigen Abständen einzelne Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten.
Nein, der Beginn des Studiums ist grundsätzlich sowohl im Herbst- wie im Frühjahrssemester möglich.
BA-Studiengang: Bei einem Studienbeginn im Frühjahrssemester im Bachelor Erziehungswissenschaft oder Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie gilt es zu beachten, dass die Modulwahl eingeschränkt ist. Es können lediglich Module aus den Modulgruppen "Teilgebiete der Erziehungswissenschaft", "Qualitative Forschungsmethoden" und "Historische und textanalytische Forschungsmethoden" belegt werden. Die Module der Studieneingangsphase, wie sie in den Modulgruppen "Einführung in die Erziehungswissenschaft" respektive "Einführung in die Erziehungswissenschaft und Psychologie" angeboten werden, können nur im Herbstsemester belegt werden. Im Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie wird deshalb dringend empfohlen, das Studium im Herbstsemester aufzunehmen, da die Psychologie-Module aus der Modulgruppe "Einführung in die Erziehungswissenschaft und Psychologie" jeweils im Herbstsemester starten und zweisemestrig sind.
MA-Studiengang: Ein Studienbeginn im Master Major/Minor Erziehungswissenschaft und Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie ist im Frühjahrssemester ohne Einschränkungen bei der Modulwahl möglich. In den Master Minor-Studienprogrammen Berufs- und Wirtschaftspädagogik und Bildung im Lebenslauf ist ein Studienbeginn im Frühjahrssemester ebenfalls möglich, jedoch können die Pflichtmodule "Vertiefung Berufs- und Wirtschaftspädagogik" respektive "Vertiefung Bildung im Lebenslauf" erst belegt werden, wenn das Pflichtmodul "Theorie und Empirie der Erziehungswissenschaft", das jeweils im Herbstsemester angeboten wird, erfolgreich absolviert wurde.
Die Richtstudienzeit an der Universität Zürich beträgt für den Bachelor sechs Semester und für den Master vier Semester. Die maximale Studiendauer beinhaltet für die Bachelor- und Masterstufe gemäss § 45 der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS) je zwölf Semester. Die Zählung beginnt bei der erstmaligen Immatrikulation auf der jeweiligen Studienstufe und endet bei Abschluss der Studienstufe. Wird die Studiendauer überschritten, ist eine erhöhte Studiengebühr zu entrichten. Beim Vorliegen triftiger Gründe kann auf Antrag eine Studienzeitverlängerung, für welche die reguläre Studiengebühr entrichtet werden muss, gewährt werden.
Wenn Sie mindestens 120 ECTS Credits an Bachelormodulen erworben haben, ist es möglich, ausgewählte Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS Credits aus dem Master vorzuziehen. Weitere Informationen, inklusive Angaben zu den als vorgezogene Mastermodule geeigneten Modulen, finden Sie auf der Study-Webseite des IfE. Die Regelungen der Philosophischen Fakultät finden Sie auf der entsprechenden Webseite.