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Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ – Leistungsnachweis

Abmeldung von Leistungsnachweisen

Was muss ich tun, wenn ich an einer Modulprüfung wegen Krankheit, Unfall oder Ähnlichem nicht teilnehmen kann?

Eine Abmeldung von Modulprüfungen ist gemäss § 25 der RVO nur bei gültigen und belegbaren Verhinderungsgründen (wie z. B. Krankheit) möglich. Die Abmeldung von der Modulprüfung ist über die App "Meine Anträge" im Studierendenportal zu beantragen. Der Antrag, dem in jedem Fall ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) beizufügen ist, hat unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes und bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Prüfungstermin zu erfolgen. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt die Modulprüfung als nicht bestanden.

Bitte beachten Sie, dass ein zweimaliges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls zu einer Fachsperre in all jenen Studienprogrammen führt, welche das Modul als Pflichtmodul enthalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Programmkoordinatorin.

Was muss ich tun, wenn ich einen Leistungsnachweis, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, wegen Krankheit, Unfall oder Ähnlichem nicht (termingerecht) erbringen kann?

Wenn bei einem Leistungsnachweis, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (z. B. schriftliche Arbeit, schriftliche Dokumentation im Lernprozess, etc.), vor dem Ablauf des Abgabetermins ein Verhinderungsgrund eintritt, kann

  1. entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis gemäss § 25 Abs. 1 RVO oder
  2. ein Gesuch um Erstreckung der Abgabefrist gemäss § 25 Abs. 2 RVO eingereicht werden.

Ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis muss unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes und bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem geltenden Abgabetermin über die App "Meine Anträge" im Studierendenportal eingereicht werden. Dem Gesuch ist zwingend ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) anzufügen. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.

Ein Gesuch um Erstreckung der Abgabefrist muss gemäss § 20 Abs. 3 der StO hingegen bis spätestens zum für den Leistungsnachweis geltenden Abgabetermin per Mail an die zuständige Programmkoordinatorin (für den Bachelor: bachelor@ife.uzh.ch, für den Master: master@ife.uzh.ch) gestellt werden. Auch in diesem Fall ist innerhalb von fünf Arbeitstagen zwingend ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) einzureichen. Die Programmkoordination kann für die Prüfung des Gesuchs die Einreichung des (unvollendeten) Leistungsnachweises verlangen. Eine Erstreckung der Abgabefrist kann nur maximal bis zu dem Zeitpunkt gewährt werden, an welchem der Leistungsnachweis noch für die Aufnahme im Leistungsausweis des laufenden Semesters bewertet werden kann. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.

Bitte beachten Sie, dass ein zweimaliges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls zu einer Fachsperre in all jenen Studienprogrammen führt, welche das Modul als Pflichtmodul enthalten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Programmkoordinatorin.

Bewertung

Wie werden Leistungsnachweise bewertet?

Alle Leistungsnachweise werden entweder mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Im Bachelorstudium werden mindestens 30% und im Masterstudium mindestens 50% der ECTS Credits auf einer Skala von 1 bis 6 mit Intervallen von halben Noten benotet. Die Note 6 bezeichnet die beste und die Note 1 die geringste Leistung. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

Elektronischer Leistungsausweis

Kann ich vor der Zustellung meines elektronischen Leistungsausweises erfahren, ob ich ein Modul bestanden habe?

Sobald die Bewertungen ins System eingegeben worden sind, sind sie in Ihrem Studierendenportal unter der Kachel "Meine Ergebnisse" einsehbar.

Präsenz und aktive Mitarbeit

Muss ich regelmässig an den Lehrveranstaltungen teilnehmen?

Grundsätzlich wird von Studierenden eine regelmässige Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen erwartet. Wenn Studierende nicht an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, sind die geforderten Leistungen gemäss Merkblatt der jeweiligen Lehrveranstaltung zum Leistungsnachweis dennoch zu erbringen. Studierende, die nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können, werden gebeten, ihre Absenz vorgängig den Dozierenden mitzuteilen.

Rekurs

Kann ich gegen die Bewertung eines Leistungsnachweises Rekurs einlegen?

Ja. Soll Einspruch gegen die Leistungen erhoben werden, die in der Leistungsübersicht (Transcript of Records) ausgewiesen sind, so ist die Einsprache der Studiendekanin/dem Studiendekan innert 30 Tagen nach Erhalt des elektronischen Leistungsausweises schriftlich zu melden. Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen, Walchetor, 8090 Zürich.

Schriftliche Leistungsnachweise

Kann ich einen nicht bestandenen schriftlichen Leistungsnachweis (wie z. B. eine schriftliche Arbeit, Dokumentation im Lernprozess etc.) überarbeiten?

Nein. Zur Bewertung eingereichte schriftliche Leistungsnachweise (wie z. B. eine schriftliche Arbeit, Dokumentation im Lernprozess etc.) können nicht überarbeitet werden. Bei Nichtbestehen von Modulen, die mit schriftlichen Leistungsnachweisen geprüft werden, muss das gesamte Modul in einem Folgesemester wiederholt werden. Sie müssen es hierzu erneut buchen.

Was beinhalten schriftliche Leistungsnachweise?

Über Umfang, Thema und andere Modalitäten der schriftlichen Leistungsnachweise informieren die Dozierenden in den Modulen. Schriftlichen Leistungsnachweisen ist in jedem Fall eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung beizulegen, in der man bestätigt, die Arbeit selbstständig und ohne unlautere Mittel verfasst zu haben. Das betreffende Formular ist unter Reglemente und Dokumente zugänglich.

Thematische Lektüre

Was ist eine thematische Lektüre?

Das Modul Thematische Lektüre kann im Bachelor Major Erziehungswissenschaft und Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie absolviert werden. Auf Masterstufe kann das Modul sowohl im Master Major und Minor Erziehungswissenschaft als auch im Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie in den fünf verschiedenen Schwerpunktmodulgruppen gebucht werden. Bei einer thematischen Lektüre handelt es sich um eine mündliche Prüfung zu einem selbständig erarbeiteten Thema. Die Prüfung wird bei einem/einer Professor*in nach Wahl (des entsprechenden Schwerpunkts) abgelegt und dauert 30 Minuten. Die Literaturliste umfasst i. d. R. drei Bücher und vier Artikel. Vor der Buchung des Moduls muss mit der/dem gewünschten Professor*in Kontakt aufgenommen und die Literaturliste besprochen werden. Der Prüfungstermin wird mit der/dem Professor*in individuell ausgemacht. Es gelten die üblichen Buchungsfristen und regulären Notenabgabetermine der Philosophischen Fakultät.

Thematische Lektüre in Gruppen

Was ist eine thematische schriftliche Lektüre in Gruppen?

Das Modul Thematische Lektüre in Gruppen kann im Bachelor Major Erziehungswissenschaft und Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie absolviert werden. Auf Masterstufe kann das Modul sowohl im Master Major und Minor Erziehungswissenschaft als auch im Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie in den fünf verschiedenen Schwerpunktmodulgruppen gebucht werden. Bei einer thematischen Lektüre in Gruppen handelt es sich um eine mündliche Prüfung zu einem, gemeinsam mit mindestens einer/einem Mitstudierenden in Kooperation erarbeiteten Thema. Insgesamt dürfen maximal drei Studierende gemeinsam das Modul absolvieren. Die Studierenden bilden zur Vorbereitung der Prüfung eine Lese- und Lerngruppe. Die Prüfung wird gemeinsam bei einem/einer Professor*in nach Wahl (des entsprechenden Schwerpunkts) abgelegt und dauert 30 Minuten. Vor der Buchung des Moduls muss mit der/dem gewünschten Professor*in Kontakt aufgenommen und die Literaturliste besprochen werden. Der Prüfungstermin wird mit der/dem Professor*in individuell ausgemacht. Es gelten die üblichen Buchungsfristen und regulären Notenabgabetermine der Philosophischen Fakultät.

Thematische schriftliche Arbeit

Was ist eine thematische schriftliche Arbeit?

Das Modul Thematische schriftliche Arbeit kann im Bachelor Major Erziehungswissenschaft und Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie absolviert werden. Auf Masterstufe kann das Modul sowohl im Master Major und Minor Erziehungswissenschaft als auch im Master Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie in den fünf verschiedenen Schwerpunktmodulgruppen gebucht werden. Grundsätzlich handelt es sich bei einer thematischen schriftlichen Arbeit um eine selbständig erarbeitete und individuell verfasste schriftliche Arbeit. Sie kann bei einem/einer Dozierenden nach Wahl (des entsprechenden Schwerpunkts) abgelegt werden. Vor der Buchung des Moduls muss ein von der Betreuungsperson akzeptiertes Konzept (mit Fragestellung, Disposition, Quellen/Literatur etc.) für die Arbeit vorliegen. Es gelten die üblichen Buchungsfristen und regulären Notenabgabetermine der Philosophischen Fakultät.

Unredlichkeiten & Plagiate

Was geschieht, wenn sich herausstellt, dass ich einen Leistungsnachweis durch unerlaubte Hilfsmittel oder andere Unredlichkeiten zu erbringen versucht habe?

Der Leistungsnachweis gilt als nicht bestanden und der Plagiatsfall wird beim Studiendekan/bei der Studiendekanin zur Anzeige gebracht. Überdies müssen Sie mit einem Disziplinarverfahren rechnen (siehe § 7 der „Disziplinarordnung der Universität Zürich“ sowie § 30 der Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich).

Weitere Informationen zum Vorgehen bei einem Plagiatsverdacht finden Sie auch im entsprechenden Merkblatt, verfügbar auf der Study-Webseite zu den Reglementen und Dokumenten.

Wiederholen von Modulen

Kann ich ein nicht bestandenes Modul wiederholen?

Das einzige Modul, das im gleichen Semester wiederholt werden kann, ist das Mastermodul „Abschlussprüfung“. Alle anderen Pflicht- und Wahlpflichtmodule können bei der nächsten Durchführung jeweils einmal wiederholt werden. Wahlmodule können nicht wiederholt werden, da sie einmalig angeboten werden. Bezüglich der Wiederholbarkeit der Module informieren die programmspezifischen Modulkataloge sowie das Vorlesungsverzeichnis.

Die oben aufgeführten Regelungen gelten auch für Studierende, die sich fristgerecht und gemäss Vorgabe von einer Modulprüfung oder einem Leistungsnachweis in einem Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul abgemeldet haben.

Kann ich einen bestandenen Leistungsnachweis wiederholen?

Nein. Sämtliche Leistungsnachweise, die mit einer genügenden Note beurteilt worden sind, können weder überarbeitet noch wiederholt werden.