Navigation auf uzh.ch
Im Rahmen der Studienreform „Bologna 2020“ wurde an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich auf das HS 2019 die bisherige Studienarchitektur mit drei Studienprogrammen in eine mit zwei Studienprogrammen auf Bachelorstufe (Major/Minor) und in eine mit einem oder zwei Studienprogrammen auf Masterstufe (Mono und Major/Minor) umgewandelt:
Sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterstufe wurden im Zuge der Studienreform "Bologna 2020" verschiedene Studienprogramme geschlossen. Am Institut für Erziehungswissenschaft betrifft dies die folgenden Studienprogramme:
Studierende, die in auslaufende Programme eingeschrieben sind, können diese innerhalb bestimmter Fristen abschliessen. Die genauen Fristen entnehmen Sie den Informationen zu den auslaufenden Programmen auf den entsprechenden Webseiten der Philosophischen Fakultät:
Im Zuge der Studienreform „Bologna 2020“ können ab HS 2019 ausschliesslich neue Module absolviert werden. Für Studierende, die zu diesem Zeitpunkt ihr Studium nicht abgeschlossen haben und danach ein auslaufendes oder ein Nachfolgerprogramm belegen, gelten deshalb Übergangsbestimmungen. Diese sind auf der Webseite der Philosophischen Fakultät publiziert und stellen sicher, dass den Studierenden beim Übergang soweit möglich keine Leistungen verloren gehen, die sie im Rahmen ihres bisherigen Studiums in den entsprechenden Programmen erworben haben. Zudem regeln sie, welche Studienleistungen für den Abschluss noch erworben werden müssen:
Generelle Fragen zur Studienreform „Bologna 2020“ können gerne an studium@phil.uzh.ch gerichtet werden, fachspezifische Fragen im Bereich der Erziehungswissenschaft an bachelor@ife.uzh.ch oder an master@ife.uzh.ch.
In auslaufenden Bachelorstudienprogrammen müssen alle curricularen Leistungen inkl. Bachelorarbeit bis Ende Frühjahrssemester 2023 erworben werden. Nach Ablauf der genannten Frist können keine Studienleistungen mehr in den auslaufenden Bachelstudienprogrammen erworben werden. Wir empfehlen daher, Leistungen in auslaufenden Programmen möglichst schnell und frühzeitig zu erbringen.
Die Übergangsfrist zum Abschliessen auslaufender Masterstudienprogramme ist per Ende Frühjahrssemester 2022 verstrichen. Mit Ende dieser Frist können Sie keine weiteren Leistungen für auslaufende Masterprogramme mehr erwerben, d.h alle curricularen Leistungen inkl. Masterarbeit mussten in auslaufenden Masterstudienprogrammen bis Ende Frühjahrssemester 2022 erworben werden.
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der Leistungen nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss des gesamten Studiums ist. Sollten Sie gleichzeitig in einem auslaufenden Studienprogramm und einem Nachfolgerprogramm studieren, gelten die oben genannten Fristen lediglich für das auslaufende Studienprogramm. Eine Anmeldung zum Abschluss ist auch noch später möglich. Leistungen in nicht auslaufenden Programmen können Sie weiterhin erbringen. In Nachfolgerprogrammen gilt ab HS 2022 die Maximalstudiendauer von zwölf Semestern pro Studienstufe.
Ein Wechsel muss spätestens mit Auslaufen der zeitlichen Beschränkungen stattfinden. Wir empfehlen den Studierenden, Wechsel erst nach gründlicher Überlegung zu vollziehen, grundsätzlich aber nicht zu lange zu warten, damit ihnen beim Erfüllen der Bestehensvoraussetzungen des Nachfolgerprogramms keine Nachteile entstehen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Wechsel von einem auslaufenden Studienprogramm in ein Nachfolgerprogramm vollziehen sollen, wenden Sie sich bitte zur Beratung an die Programmkoordination (bachelor@ife.uzh.ch oder master@ife.uzh.ch).
Im Bachelor müssen mindestens 30% der Studienleistungen und im Master mindestens 50% der Studienleistungen durch benotete Studienleistungen erbracht werden. Im Übergang müssen Sie selbständig darauf achten, genügend benotete Studienleistungen zu erwerben, um den Abschluss erwerben zu können.
Auf allen neuen Modulen, die Sie ab HS 2019 buchen können, bestehen zwei Prüfungsversuche (Ausnahme: die Bachelorarbeit zu 6 ECTS Credits, welche – zusätzlich zum neuen Format zu 15 ECTS Credits – auch im alten Format bis und mit FS 2023 angeboten wird). Definitiv nicht bestandene Module sowie Fach- oder Hauptfachsperren bleiben bestehen.
Ab HS 2019 können nur noch Module zu 3, 6 oder 9 ECTS Credits gebucht werden. Für einzelne Studienprogramme stehen dabei allerdings nur gewisse Modulgrössen zur Verfügung (z.B. sind im Nachfolgerprogramm BA 60 ECTS Credits und im auslaufenden Studienprogramm BA 30 ECTS Credits nur 6er oder 9er Module buchbar). Die Bachelorarbeit kann im Übergang wahlweise als 6 oder 15 ECTS Credits-Modul gebucht werden. Die Masterarbeit umfasst weiterhin 30 ECTS Credits.
Zweisemestrige Module (z.B. das Schwerpunktmodul B SM 8 im Bachelor oder das Forschungsseminar M FS im Master), die im Frühjahrssemester 2019 starten, werden im Herbstsemester 2019 weitergeführt und können regulär beendet werden.
Ja, das dürfen Sie. Es gilt dabei aber zu beachten, dass das zweimalige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls den Ausschluss von all jenen Studienprogrammen zur Folge hat, die das Modul als Pflichtmodul (im Modulkatalog mit „Modultyp: Pflicht“ gekennzeichnet) enthalten.
Auf Antrag und sur dossier können absolvierte Leistungen aus der Psychologie und/oder Erziehungswissenschaft an das Studienprogramm Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie angerechnet werden. Bei einer bereits bestehenden Fachsperre in Psychologie oder Erziehungswissenschaft, die aufgrund eines zweimaligen Nichtbestehens eines alten Pflichtmoduls (vor HS 2019), das gemäss Äquivalenztabelle mit einem neuen Pflichtmodul (ab HS 2019) äquivalent ist, ist es nicht möglich, ein Studium im neuen Programm "Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie" aufzunehmen.
Bei der Überprüfung Ihres Studienfortschritts unterstützt Sie die App "Studienfortschritt und -abschluss" im Studierendenportal. Bei Nachfolgerprogrammen wird in der App automatisch ausgeweisen, zu welchen neuen Modulgruppen vor HS 2019 absolvierte Module zugeordnet werden. In auslaufenden Programmen findet keine Zuordnung der Studienleistungen in die Modulgruppen statt, da in auslaufenden Programmen keine Bestehensvoraussetzungen in den jeweiligen Modulgruppen zu erfüllen sind.
Wenn Sie mindestens 120 ECTS Credits an Bachelormodulen erworben haben, ist es ab HS 2019 möglich, ausgewählte Module im Umfang von insgesamt 30 ECTS Credits aus dem Master Erziehungswissenschaft vorzuziehen. Die Module, die aus dem Master Erziehungswissenschaft vorgezogen werden können, sind im Modulkatalog mit dem Hinweis „Dieses Modul ist als vorgezogenes Mastermodul geeignet“ gekennzeichnet (Modulkataloge Master Erziehungswissenschaft). Die Regelungen der Philosophischen Fakultät finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
Studierenden in auslaufenden Bachelorstudienprogrammen, die auf Masterstufe weiterhin Erziehungswissenschaft studieren möchten, empfehlen wir zur Vermeidung von Auflagen bereits während des Bachelorstudiums die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweiligen Masterstudienprogramme Erziehungswissenschaft zu berücksichtigen und die im fachlichen Anforderungsprofil geforderten Module gegebenenfalls im Rahmen des Bachelorstudiums zu absolvieren (Zulassungsvoraussetzungen MA Major, S. 2; Zulassungsvoraussetzungen MA Minor, S. 1). Für Studierende im auslaufenden BA 30 ECTS Credits kann es vor diesem Hintergrund unter Umständen vorteilhaft sein, in das Nachfolgerprogramm zu 60 ECTS Credits zu wechseln.
Im Zuge der Studienreform beginnen die Methodenmodule im Bereich der qualitativen und der historisch-textanalytischen Forschungsmethoden neu nicht mehr im Herbstsemester, sondern im Frühjahrssemester. Beide Module starten das nächste Mal folglich erst im FS 2020, sind aber nach wie vor zweisemestrig. Bitte beachten Sie diese Änderung im Angebotsrhythmus. Im Bereich der quantitativen Forschungsmethoden werden die aktuellen Module B KM 2A und B KM 2B zudem neu zu einem einzigen, zweisemestrigen Modul zusammengefasst.
Das bisherige Modul Bachelorarbeit (226391) zu 6 ECTS Credits kann von Studierenden im Übergang noch bis und mit FS 2023 gebucht werden. Ab HS 2023 können auch Studierende, die nach den Übergangsbestimmungen studieren, nur noch das neue Modul Bachelorarbeit (226-BA) zu 15 ECTS Credits belegen.
Bitte beachten Sie, dass Studierende im Nachfolgerprogramm Erziehungswissenschaft 60 ECTS Credits das neue, zum B SM 10 äquivalente Modul ab HS 2019 nicht mehr buchen können. Die Modulgruppe „Weitere curriculare Module“ steht nur den Major-Studierenden zur Verfügung.
Wenn Sie mit Auflagen zum Masterstudium zugelassen wurden, wird individuell geprüft, welche Auflagen Sie bereits erfüllt haben und welche neuen Module Sie ggf. anstelle der alten Auflagen erfüllen müssen. Sie erhalten abschliessend vom Studiendekanat Anfang HS 2019 eine neue Verfügung über Ihre Auflagen.
Wenn Sie in Ihrem Hauptfach Erziehungswissenschaft (90 ECTS) noch nicht allzu viele ECTS erworben haben, können Sie die im Rahmen des Nebenfachs Erziehungswissenschaft: Sonderpädagogik bereits erworbenen Studienleistungen vollumfänglich im Hauptfach anrechnen lassen. Damit diese ECTS vollumfänglich angerechnet werden können, müssen Sie aber die Bestehensvoraussetzungen gemäss Übergangsstudienplan des Nachfolgerprogramms erfüllen. Es gilt allerdings zu beachten, dass durch die Anrechnung bereits erworbener Studienleistungen die Wahl eines neuen Minor-Studienprogramms notwendig wird. Von Interesse können für Studierende der Erziehungswissenschaft in diesem Zusammenhang die beiden neuen, komplementären Minor-Studienprogramme Bildung im Lebenslauf (30 ECTS Credits) und Berufs- und Wirtschaftspädagogik (30 ECTS Credits) sein sowie weitere komplementäre Minor-Studienprogramme der gesamten philosophischen Fakultät. Weitere komplementäre Studienprogramme werden auf der Webseite der Philosophischen Fakultät aufgeführt.
Das Kolloquium umfasst ab HS 2019 neu nicht mehr zwei Teile und stellt im Übergang zudem kein Pflichtmodul dar. Zum Absolvieren der Masterarbeit ist es trotzdem unerlässlich, das Kolloquium im Schwerpunkt, in dem die Masterarbeit verfasst wird, zu besuchen.
Das Praktikum kann neu unabhängig vom gewählten Schwerpunkt absolviert werden und es stehen bei der Buchung zwei Wahlpflichtmodule mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Auswahl („Mitarbeit in Forschungsprojekt bei Planung und Erhebung“ sowie „Mitarbeit in Forschungsprojekt bei Datenaufbereitung und -analyse“). Angerechnet werden diese beiden neuen Module in der Modulgruppe „Forschung“. Freie Praktikumsplätze werden von Semester zu Semester ausgeschrieben. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt auf Anfrage bzw. Bewerbung der Studierenden selektiv durch den/die Lehrstuhlinhaber*in. Die Einbuchung kann nicht selbstständig vorgenommen werden, sondern erfolgt gleichzeitig mit der Bewertung des Moduls durch das Studiendekanat.
Einen eigentlichen Ergänzungsbereich gibt es in den neuen Studienprogrammen nicht mehr, da die jetzigen Ergänzungsmodule (wie z.B. Exkursion, Prüfung ohne Veranstaltung, etc.) jeweils in die einzelnen Schwerpunkte integriert wurden. Für Studierende im Studienprogramm Erziehungswissenschaft: Sonderpädagogik 30 ECTS Credits können diese Modulgruppen leider nicht geöffnet werden. In Nachfolgerprogrammen werden vor HS 2019 absolvierte Module des Ergänzungsbereichs jeweils der Modulgruppe „Weitere curriculare Module“ zugeordnet.
Nein, es können keine vor HS 2019 erworbene Leistungen aus den Master-Studienprogrammen Erziehungswissenschaft oder Erziehungswissenschaft: Sonderpädagogik an die komplementären Master Minor-Studienprogramme Bildung im Lebenslauf und Berufs- und Wirtschaftspädagogik angerechnet werden, da diese aus formal und inhaltlich neuen Modulen bestehen. Die einzige Ausnahme sind die crossgelisteten, ab HS 2019 angebotenen Module „Bildung, Beruf und Wirtschaft“ (06SM226-505) sowie „Bildung und Politik“ (06SM226-509) aus dem komplementären Master Minor „Berufs- und Wirtschaftspädagogik“, die entweder im Master Major Erziehungswissenschaft/Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie oder dem Master Minor Berufs- und Wirtschaftspädagogik angerechnet werden können.
Nein, es können keine Module aus den komplementären Master Minor-Studienprogrammen Bildung im Lebenslauf und Berufs- und Wirtschaftspädagogik an den Studienabschluss in den Master-Studienprogrammen Erziehungswissenschaft und Erziehungswissenschaft: Sonderpädagogik angerechnet werden. Die einzige Ausnahme sind die crossgelisteten, ab HS 2019 angebotenen Module „Bildung, Beruf und Wirtschaft“ (06SM226-505) sowie „Bildung und Politik“ (06SM226-509) aus dem komplementären Master Minor Berufs- und Wirtschaftspädagogik, die entweder im Master Major Erziehungswissenschaft/Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie oder dem Master Minor Berufs- und Wirtschaftspädagogik angerechnet werden können. Selbstverständlich können Module aus den komplementären Master Minor-Studienprogrammen Bildung im Lebenslauf und Berufs- und Wirtschaftspädagogik dennoch aus Interesse belegt werden.