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Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ – Abschluss

Akademische Grade

Welche akademischen Grade werden für erfolgreiche absolvierte Bachelor- und Masterstudiengänge verliehen?

Die Philosophische Fakultät verleiht für Bachelorstudiengänge die Grade:

  • Bachelor of Arts
  • Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften/Social Sciences
  • Bachelor of Science in Psychologie/Psychology

und für Masterstudiengänge die Grade:

  • Master of Arts
  • Master of Arts in Sozialwissenschaften/Social Sciences
  • Master of Science in Psychologie/Psychology

In den Studienprogrammen Erziehungswissenschaft und Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie erwirbt man den Bachelor of Arts und den Master of Arts. Die Titel werden mit dem Zusatz „Universität Zürich“ bzw. „University of Zurich“ (abgekürzt „UZH“) gekennzeichnet. Ein Studiengang wird durch den Major bestimmt, womit auch die Zuordnung zu einer Studienrichtung festgelegt ist.

Anmeldung Studienabschluss

Muss ich mich für den Studienabschluss, d.h. die Erteilung eines Bachelor- oder Master-Grades anmelden?

Ja, die Anmeldung zum Abschluss erfolgt über die App "Studienfortschritt & -abschluss" im Studierendenportal der Universität Zürich. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen und -modalitäten, die auf der Webseite der Philosophischen Fakultät publiziert sind. Bei der Anmeldung zum Abschluss müssen Sie selbstständig sicherstellen, dass Sie in die richtigen Studienprogramme respektive im Falle des Master Major Erziehungswissenschaft in den richtigen Schwerpunkt eingeschrieben sind. Eine Anmeldung zum Studienabschluss ist erst möglich, sobald alle Studienleistungen erfolgreich erworben sowie alle für den Abschluss erforderlichen Bestehensvoraussetzungen auf dem Major- und Minor-Studienprogramm erfüllt sind.

Bachelorarbeit

Was muss ich beim Verfassen der Bachelorarbeit beachten?

Auskunft darüber gibt das Merkblatt zur Bachelorarbeit am Institut für Erziehungswissenschaft, verfügbar unter Reglemente und Dokumente auf der Studienseite zum Bachelor am Institut für Erziehungswissenschaft.

Kann ich eine ungenügende Bachelorarbeit wiederholen?

Für eine ungenügende Bachelorarbeit gelten die gleichen Überarbeitungsregeln wie für andere schriftliche Arbeiten: Zur Bewertung eingereichte schriftliche Arbeiten können nicht überarbeitet werden. Bei Nichtbestehen muss das Modul zu einem späteren Zeitpunkt erneut gebucht und eine neue Arbeit zu einem neuen Thema verfasst werden.

Kann ich eine genügende Bachelorarbeit wiederholen?

Nein. Sämtliche Leistungsnachweise, die mit einer genügenden Note beurteilt worden sind, können nicht überarbeitet werden.

Diplomnote

Wie errechnet sich die Diplomnote?

Für den Major und den Minor wird je eine Note ausgewiesen, und zwar das nach ECTS Credits gewichtete Mittel der benoteten Module des Bachelor- oder Masterstudiengangs sowie der Bachelor- oder der Masterarbeit. Die Gesamtnote des Bachelor- oder Masterstudiengangs ergibt sich aus den Teilnoten des Majors und des Minors, gewichtet nach ihrem Umfang.

Diplomurkunde

Was enthält die Diplomurkunde?

Die Diplomurkunde, die in deutscher und englischer Sprache ausgestellt wird, enthält neben der Bachelor- oder Masterabschlussnote sowie den Noten für den Major und den Minor eine Aufstellung (Academic Record) der absolvierten Module und deren Noten sowie Note und Titel der Bachelor- oder der Masterarbeit. Im Master Major Erziehungswissenschaft wird darüber hinaus der gewählte Schwerpunkt (mit Ausnahme des generalistischen Schwerpunkts A: Erziehungswissenschaft) separat ausgewiesen. Ferner wird jedem Diplom ein Diplomzusatz (Diploma Supplement) in deutscher und englischer Sprache mit einer standardisierten Beschreibung des Studiums beigefügt. Der Diplomzusatz schafft Transparenz und erleichtert die akademische und berufliche Anerkennung der Studienleistungen.

Masterarbeit

Was muss ich beim Verfassen der Masterarbeit beachten?

Auskunft darüber gibt das Merkblatt zur Masterarbeit am Institut für Erziehungswissenschaft, verfügbar unter Reglemente und Dokumente auf der Studienseite zum Master am Institut für Erziehungswissenschaft.

Darf ich meine Masterarbeit veröffentlichen?

Ja. Bitte bedenken Sie jedoch, dass dann daraus keine Dissertation mehr entstehen kann, da bereits publizierte Ergebnisse nicht mehr für weitere eigenständige Forschungsarbeiten benutzt werden können. Vor der Veröffentlichung sind Sie dazu verpflichtet, den/die Programmdirektor*in des Studienbereichs BA/MA Erziehungswissenschaft zu informieren, welche*r die Veröffentlichung mit Auflagen versehen kann.

Kann ich eine ungenügende Masterarbeit wiederholen?

Für eine ungenügende Masterarbeit gelten die gleichen Überarbeitungsregeln wie für andere schriftliche Arbeiten: Zur Bewertung eingereichte schriftliche Arbeiten können nicht überarbeitet werden. Bei Nichtbestehen muss das Modul zu einem späteren Zeitpunkt erneut gebucht und eine neue Arbeit zu einem neuen Thema verfasst werden.

Kann ich eine genügende Masterarbeit wiederholen?

Nein. Sämtliche Leistungsnachweise, die mit einer genügenden Note beurteilt worden sind, können nicht überarbeitet werden.

Mastermodul Abschlussprüfung

Was beinhaltet das Mastermodul Abschlussprüfung im Major Erziehungswissenschaft und Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie?

Das Modul „Abschlussprüfung“ ist in den Major-Studienprogrammen Erziehungswissenschaft und Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie ein Pflichtmodul und beinhaltet eine mündliche Prüfung. Weitere Informationen zum Modul finden Sie im Merkblatt Master Abschlussprüfung.

Das Modul "Abschlussprüfung" muss von den Studierenden während den regulären Buchungsfristen gebucht werden. Zudem ist auch eine Anmeldung im separaten Anmeldetool des Instituts für Erziehungswissenschaft während der Modulbuchungsfristen notwendig. Ohne fristgerechte Modulbuchung und Anmeldung im Anmeldetool ist das Ablegen der Abschlussprüfung nicht möglich.

Wann kann ich das Mastermodul Abschlussprüfung im Major Erziehungswissenschaft und Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie absolvieren?

Das Modul Abschlussprüfung wird in dem Semester gebucht, in dem alle für den Major-Abschluss notwendigen Leistungen – die Masterarbeit eingeschlossen – erworben werden.

Kann ich eine nicht bestandene Abschlussprüfung im Major Erziehungswissenschaft oder Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie wiederholen?

Ja, das Mastermodul Abschlussprüfung kann ein Mal wiederholt werden. Studierende, die sich von der regulären Abschlussprüfung abmelden, die reguläre Abschlussprüfung nicht bestehen oder ihr unentschuldigt fernbleiben, können die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester antreten. Dazu müssen Sie die Wiederholungsprüfung innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen im Modulbuchungstool buchen. Den Studierenden wird ein neuer Prüfungstermin mitgeteilt. Alternativ haben die Studierenden die Möglichkeit, das Modul in einem späteren Semester erneut zu buchen und die mündliche Prüfung dann in den dafür vorgesehenen Zeitfenstern (erneut) abzulegen. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall frühzeitig an die Master-Programmkoordination (E-Mail) und teilen Sie ihr mit, ob Sie die Wiederholungsprüfung im gleichen Semester ablegen möchten oder das Modul "Abschlussprüfung" in einem Folgesemester erneut buchen werden.

Sollten Studierende die Wiederholungsprüfung im gleichen oder in einem nachfolgenden Semester nicht bestehen oder unentschuldigt an der Wiederholungsprüfung fehlen, gilt dies als zweiter und letzter Versuch und das Modul „Abschlussprüfung“ als nicht bestanden, was einen Fachausschluss aus allen Studienprogrammen, in denen das Modul ein Pflichtmodul darstellt, zur Folge hätte (vgl. Rahmenverordnung der PhF, §§ 33, 34).

Mastermodul Forschungskolloquium

Was muss ich beim Belegen des Moduls Forschungskolloquium beachten?

Während des Verfassens der Masterarbeit ist das Pflichtmodul „Forschungskolloquium“ aus der Modulgruppe „Abschluss“ zu besuchen. Die Studierenden belegen das Modul im gewählten Schwerpunkt und bei der Professorin/dem Professor des Lehrstuhls, an dem die Masterarbeit verfasst wird. Die Studierenden präsentieren in der jeweiligen Forschungskolloquiumsgruppe ihre eigene Forschungsarbeit respektive den Arbeitsstand ihrer Masterarbeit. Das Modul „Forschungskolloquium“ kann nur einmal absolviert werden. Je nach Stand der Arbeitkann das Forschungskolloquium jedoch in Absprache mit der Betreuungsperson ohne erneute Buchung ein zweites Semester besucht und die Arbeit ein weiteres Mal präsentiert werden.