Wer kann eine «Qualitative Methodenberatung» unter welchen Bedingungen in Anspruch nehmen?
Professor*innen und Post-Docs: Die Kontaktaufnahme kann direkt erfolgen.
Wissenschaftliche (Projekt-)Mitarbeitende, Assistierende bei Beratungsbedarf zu Projekten: Die Kontaktaufnahme erfolgt in Absprache bzw. in Transparenz gegenüber der Projektleitung
Doktorierende: Die Kontaktaufnahme erfolgt in Absprache bzw. in Transparenz gegenüber den betreuenden Professorinnen und Professoren
Masterstudierende: Die Kontaktaufnahme erfolgt in diesem Fall zwingend durch die jeweilige Betreuungsperson der Master-Arbeit am IfE>
Wie ist das Vorgehen einer «Qualitativen Methodenberatung»?
Kontaktaufnahme
Die Kontaktaufnahme erfolgt bei Mitarbeitenden und Doktorierenden direkt, bei MA-Studierenden durch die jeweilige Betreuungsperson. E-Mail: swerner@ife.uzh.ch
Bei der ersten Kontaktaufnahme liegt eine klar formulierte Frage oder ein klar formuliertes Anliegen vor. Die zu beratende Person verfügt über grundlegendes Wissen im gewählten methodischen Bereich und hat bereits eigene Schritte zur Bearbeitung der Frage bzw. des Anliegens unternommen.
Die Vertreter*innen der Fachstelle behalten sich vor, Beratungsanfragen abzulehnen, wenn sie die Voraussetzungen auf Seiten der nachsuchenden Person als (noch) nicht gegeben beurteilen (z.B. unzureichendes Vorwissen, ungenügende Problemeingrenzung).
Durchführung
Die Beratung erfolgt i.d.R. zwischen der zu beratenden Person und der Beratungsperson.
Beratungen zu Masterarbeiten können gegenüber der Betreuungsperson stattfinden, aber auch mit der Masterstudentin bzw. dem Masterstudenten sowie unter Beizug der Betreuungsperson.
Ergebnisprotokoll
Die zentralen Inhalte des Beratungsgesprächs sowie insbesondere die daraus resultierenden Empfehlungen werden in einem kurzen Ergebnisprotokoll festgehalten, das von der beratenen Person innerhalb einer Woche zu verfassen ist und der Beratungsperson per E- Mail zugeht.
Fand die Beratung im Kontext einer Dissertation, Masterarbeit oder eines Projektes statt, so ist das Ergebnisprotokoll auch der Betreuungsperson oder der Projektleitung zuzustellen (Transparenz).
Ende der Beratung
Die Beratung kann wiederholt in Anspruch genommen werden. Über das Ende des Beratungsverhältnisses entscheiden die beteiligten Personen gemeinsam.