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Das Wichtigste in Kürze
Folgende Leistungen sind für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer für moderne Fremdsprachen Pflicht:
Fremdsprachenaufenthalt (FSA)
Sprachkompetenzprüfung (SKP)
Der Fremdsprachenaufenthalt ist vor Beginn der Fachdidaktik zu absolvieren, die Fachdidaktik II kann erst nach erfolgreich erbrachter Sprachkompetenzprüfung besucht werden. Die Sprachkompetenzprüfung ist nicht Teil des Lehrdiplomcurriculums, sondern eine Auflage des Fachs. Der Nachweis erfolgt mit dem Formular «Fremdsprachen» (PDF, 49 KB)
Eine detaillierte Übersicht über die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für das Unterrichtsfach Russisch finden Sie im Anhang der Studienordnung, ab S. 94 und beim Slavischen Seminar.
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Die fachdidaktische Ausbildung in Russisch wird in einem zweijährigen Zyklus durchgeführt.
Fachdidaktik Russisch | Semester |
Fachdidaktik I | HS eines ungeraden Jahres (Voraussetzung: FSA) |
Fachdidaktik II | FS darauf folgend (Voraussetzung: FD I, SKP) |
Fachdidaktik III | HS darauf folgend (Voraussetzung: FD I und FD II) |
Übungslektionen | Parallel zur FD I und FD II |
Spezielle Hinweise
Studierende werden gebeten, sich im Vorfeld bei der Dozentin für Fachdidaktik per E-Mail Frau Rahel Gastberger anzumelden.
Details zu den Modulen inklusive Termine vgl. Online-Vorlesungsverzeichnis