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Der Prüfungsinhalt bezieht sich auf die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in den Fachdidaktik-Modulen vermittelt wurden, und kann zusätzlich im Studium vereinbarte fachdidaktische Literatur voraussetzen.
Die Beurteilung der mündlichen Prüfungsleistung orientiert sich an folgenden Kriterien:
Die Dozierenden für Fachdidaktik informieren ihre Studierenden über die spezifischen Anforderungen und Beurteilungskriterien.
Die Studierenden werden in der Regel von der Dozentin / dem Dozenten für Fachdidaktik geprüft, bei der/dem sie die Fachdidaktik-Module I und II im ersten bzw. einzigen Fach besucht haben. Den Beisitz übernimmt die Prüfungsleiterin / der Prüfungsleiter oder eine andere von der Abteilung LLBM bezeichnete Person.
Bei Wiederholungsprüfungen kann die Abteilung LLBM auf Wunsch des Kandidaten / der Kandidatin eine andere Dozentin / einen anderen Dozenten für Fachdidaktik zuteilen.
Die Prüfung in Fachdidaktik erfolgt in der Regel am gleichen Tag wie die berufspraktische Prüfung im ersten bzw. einzigen Unterrichtsfach.
Im Fach Wirtschaft und Recht findet die Prüfung an einem separaten Termin Ende Semester statt.