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Umfang der Tätigkeit an Maturitätsschulen:
Ein Unterrichtsfach: Praktikum II-E:
15 Lektionen Hospitation, 25 Lektionen Unterricht
Zweites Unterrichtsfach: Praktikum II-Z:
10 Lektionen Hospitation, 20 Lektionen Unterricht
Wirtschaft+Recht: Praktikum II-W an einer kaufmännischen Berufsmaturitätsschule: 10 Lektionen Hospitation, 20 Lektionen Unterricht
Zusätzliches Unterrichtsfach: Praktikum Z:
10 Lektionen Hospitation, 20 Lektionen Unterricht
Auf Antrag (vgl. Formular Praktikumsanmeldung) können folgende Optionen bewilligt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Wahlmöglichkeiten innerhalb eines Praktikums gegenseitig ausschliessen!
Studienprogramm 1 UF | Reduziert | Immersiv | an BMS |
Praktikum I | ja | ja* (max. 50%) | nein |
Praktikum II (II-E) | nein | ja* (max. 50%) | ja (zu 100%) |
Studienprogramm 2 UF | Reduziert | Immersiv | an BMS |
Praktikum I | ja | ja* (max. 50%) | ja, ein Drittel |
Praktikum II (II-Z) |
nein |
ja* (max. 50%) |
nein |
Studienprogramm W&R | Reduziert | Immersiv | an BMS |
Praktikum I | ja | ja* (max. 50%) | nein |
Praktikum II (II-W) |
nein |
ja* (max. 50%) |
immer an BMS |
*Entweder im Praktikum I oder im Praktikum II.
Studierende, welche das Modul Didaktik des Immersionsunterrichts an Maturitätsschulen Englisch (Angebot im Komplementären Studienprogramm: Wahlpflichtbereich Vertiefung Fachdidaktik) erfolgreich absolviert bzw. im Semester vor dem Praktikumssemester absolviert haben, können maximal die Hälfte des Praktikums II (oder I) im Rahmen von Immersionsunterricht absolvieren (vgl. Studienordnung § 35).
Studierende des Studienprogramms «Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit einem Unterrichtsfach», welche die berufspädagogische Zusatzqualifikation erwerben, können das Praktikum II-E vollumfänglich an einer berufsbegleitenden Berufsmaturitätsschule (BMS) absolvieren (Studienordnung, § 42, Abs. 1). Bedingung für die Absolvierung von Praktikumsteilen an einer BMS ist, dass bei der Anmeldung zum Praktikum bereits mindestens zwei Module der berufspädagogischen Zusatzqualifikation abgeschlossen sind, bzw. dass diese vor Beginn des Praktikumsssemesters absolviert wurden.
Hinweis: Ein Antrag auf Reduktion ist für das Praktikum II bzw. Z nicht möglich, ein solcher kann nur für das Praktikum I gestellt werden.
Das Praktikum II bzw. Z hat eine vertiefende Vorbereitung auf die Berufstätigkeit zum Ziel (vgl. Studienordnung § 41, § 43 bzw. § 44). Es bietet den Studierenden Gelegenheit, ihre Kompetenzen basierend auf bisherigen Erfahrungen und den im ersten Unterrichtspraktikum (Praktikum I) identifizierten Stärken und Entwicklungszielen gezielt weiter aufzubauen. Die Begleitung durch eine weitere Praktikumslehrperson und der teilnehmende Einblick in eine zusätzliche Schule eröffnen den Studierenden erweiterte Möglichkeiten für Erfahrungen und Entwicklungsprozesse vor dem Ausbildungsabschluss und ihrer eigenverantwortlichen Lehrtätigkeit.
Für Studierende mit mehr als einem Unterrichtsfach hat das Praktikum II bzw. Z zudem die Vorbereitung auf die Berufstätigkeit in diesem zweiten oder zusätzlichen Fach zum Ziel.
Die Ziele des Praktikums II bzw. Z können durch folgende Aktivitäten erreicht werden:
I. Fachliches Wissen und Können
Die Studierenden
II. Allgemein- und fachdidaktisches Wissen und Können
Die Studierenden
III. Pädagogisch-psychologisches Wissen und Können
Die Studierenden
IV. Professionelle Selbstregulation, Kooperation, Reflexion
Die Studierenden
Das Praktikum II für Studierende mit einem Unterrichtsfach umfasst 40 Lektionen und erstreckt sich über maximal acht Wochen. In dieser Zeit sollen mindestens 25 Lektionen unterrichtet und maximal 15 Lektionen hospitiert werden (vgl. Studienordnung § 41).
Das Modul «Praktikum II-E» entspricht 6 ECTS Credits.
Das zweite Praktikum im Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» findet an einer kaumännischen Berufsfachschule statt und entspricht in Umfang und Rahmenbedingungen dem Praktikum im zweiten bzw. im zusätzlichen Fach (vgl. Studienordnung § 43).
Das Modul «Praktikum II-W» entspricht 4 ECTS Credits.
Das Unterrichtspraktikum im zweiten bzw. im zusätzlichen Fach umfasst 30 Lektionen und dauert maximal sechs Wochen. In dieser Zeit sollen mindestens 20 Lektionen unterrichtet und maximal 10 Lektionen hospitiert werden (vgl. Studienordnung § 44 und § 46).
Das Modul «Praktikum II-Z» bzw. «Praktikum Z» entspricht 4 ECTS Credits.
Ein gutes Gelingen des Unterrichtspraktikums setzt ausreichende zeitliche Ressourcen nicht nur zur Unterrichtsvorbereitung, sondern auch für Vor- und Nachbesprechungen voraus. Daher verpflichten sich die Studierenden, ihre weitere Arbeitstätigkeit während des Praktikums auf einen Umfang von höchstens 50 Stellenprozente einzuschränken.
Die Studierenden nehmen terminliche Absprachen vor, die neben den zu beobachtenden und den durchzuführenden Lektionen auch Zeitfenster für Vor- und Nachbesprechungen sowie für die Schlussbesprechung umfassen.
Die unterrichteten Lektionen können von einer oder zwei Praktikumslehrpersonen betreut werden. Die hospitierten Lektionen können bei weiteren Lehrpersonen besucht werden.
Erstgespräch
Vor dem Praktikum II besprechen die Praktikumslehrperson und die Studentin bzw. der Student in einem Erstgespräch die Voraussetzungen für und die Erwartungen an das Praktikum II. In der Planung berücksichtigen sie die Standortbestimmung aus dem Praktikum I (DOCX, 46 KB). Studierende mit einem Zusatzfach führen vor dem Unterrichtspraktikum eine erfahrungsbasierte Standortbestimmung durch (vgl. «Standortbestimmung vor dem Unterrichtspraktikum im zusätzlichen Unterrichtsfach»).
Zur Unterstützung des Lernens der Studierenden besprechen die Praktikumslehrperson und der bzw. die Studierende einzelne Lektionen oder Lektionssequenzen insbesondere zu Beginn des Praktikums. Besonders lernförderlich sind Vorbesprechungen zur gemeinsamen Planung von Unterricht. Ebenfalls von grosser Bedeutung sind Nachbesprechungen der Lektionen (Hervorhebung des Gelungenen, Reflexion einzelner verbesserungswürdiger Punkte, Folgerungen für die nächste Lektion).
Die Unterrichtsbesprechungen erfolgen auf der Grundlage einer schriftlichen Lektionsplanung oder eines Lektionsentwurfs und von Materialien, die im Unterricht eingesetzt wurden oder entstanden sind. Im Dokument Leitfragen zur Planung und Reflexion von Unterricht (PDF, 156 KB) werden Anregungen zu möglichen Leitfragen für die Vor- und Nachbesprechungen der Lektionen angeboten.
Im Laufe des Praktikums II bwz. Z sollen einzelne Gespräche auch unter Einbezug der Beurteilungskriterien der berufspraktischen Prüfung (PDF, 117 KB) geführt werden.
Die Praktikumslehrpersonen unterstützen die Eigeninitiative der Studierenden und lassen sie Lehr- und Lernformen erproben, die sie während ihrer erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung kennen gelernt haben.
Bei weiter fortgeschrittenen Studierenden werden die Intensität und die Häufigkeit der Besprechungen angemessen reduziert.
Nach dem Praktikum II findet innerhalb eines Monats eine Schlussbesprechung statt. Diese erfolgt u.a. mit Bezug auf Elemente der Standortbestimmungen der Studierenden sowie auf den Bericht der Praktikumslehrperson (vgl. nächsten Abschnitt «Dokumentation»).
Das Praktikum II bzw. Z wird sowohl von den Studierenden (Standortbestimmung vor und nach dem Praktikum II bzw. Z) als auch von der Praktikumslehrperson (Praktikumsbericht) dokumentiert.
Vor Beginn des Praktikums II überprüfen die Studierenden, ob die am Ende des Praktikums I in der Standortbestimmung nach dem Praktikum I im Hinblick auf das Praktikum II (DOCX, 46 KB) dokumentierten Kompetenzen und Entwicklungsziele nach wie vor aktuell sind, und passen diese gegebenenfalls an. Studierende mit einem zusätzlichen Unterrichtsfach führen vor dem Praktikum Z eine erfahrungsbasierte Standortbestimmung (DOCX, 45 KB) durch.
Diese Standortbestimmung wird im Praktikum II bzw. Z angemessen berücksichtigt.
Nach dem Praktikum II nehmen die Studierenden erneut eine Standortbestimmung vor (Standortbestimmung nach dem Praktikum II (DOCX, 45 KB) bzw. nach dem Praktikum Z (DOCX, 44 KB)). Sie verfassen diese Standortbestimmung im Hinblick auf die im zweiten Unterrichtspraktikum wahrgenommenen Stärken und Schwächen und reflektieren mögliche Entwicklungsziele für ihre Tätigkeit im Lehrberuf.
Die Praktikumslehrperson verfasst einen Praktikumsbericht zum Praktikum II anhand der im Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 281 KB) aufgeführten Aspekte. Das Formular selber dient – ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben – als Deckblatt für den ausformulieren Bericht.
Der Bericht zeigt auf, welche Inhalte die Studierenden unterrichtet haben, worin die Stärken des erteilten Unterrichts bestehen und auf welche Kompetenzbereiche die weitere Entwicklung fokussieren sollte. Der Praktikumsbericht bezieht sich auf im Rahmen des Praktikums II angesprochene Themen und wird den Studierenden anlässlich des Schlussgesprächs vorgelegt. Er wird sowohl von den Studierenden als auch von deren Praktikumslehrperson unterzeichnet. Die Studierenden bestätigen damit ihre Kenntnisnahme.
Der Bericht richtet sich an die Ausbildungsverantwortlichen des Studiengangs LfM, insbesondere an die Dozierenden für Fachdidaktik, und an die Studierenden. In Fällen, in denen der Erfolg der Ausbildung infrage gestellt ist, bildet der Praktikumsbericht eine wichtige Grundlage für die Beratung und die Leistungsbeurteilung.
Der Praktikumsbericht sollte ausschliesslich zu Ausbildungszwecken (und nicht als Beilage von Bewerbungen) verwendet werden.
Die Praktikumslehrperson schickt den Praktikumsbericht an die Administration der Abteilung LLBM, welche die Unterlagen zur Kenntnisnahme an die zuständige Dozentin bzw. an den zuständigen Dozenten für Fachdidaktik weiterleitet.
Der Leistungsnachweis zum Unterrichtspraktikum besteht in der bestätigten Hospitation, der Planung und Durchführung der Lektionen, in den diesbezüglichen Besprechungen mit den Praktikumslehrpersonen und in der Selbstreflexion zur Standortbestimmung (vgl. Vorlesungsverzeichnis). Bei der Entscheidung über das Bestehen sind die nachfolgenden Anforderungen zu berücksichtigen:
Die Studentin bzw. der Student
Das Praktikum II findet nach dem erfolgreichen Abschluss der Module «Fachdidaktik I», «Fachdidaktik II» und «Übungslektionen» sowie nach bestandenem Praktikum I statt.
Das Praktikum Z findet nach Abschluss der Module «Fachdidaktik I», «Fachdidaktik II» und «Übungslektionen» statt.
Die Studierenden melden sich per Anmeldeformular (siehe Spalte rechts) bei der Administration zum Praktikum an – die Anmeldung kann für die Praktika I und II gleichzeitig erfolgen:
Das Modul «Praktikum II» bzw. «Praktikum Z» muss von den Studierenden regulär gebucht werden.
Die Praktikumslehrpersonen werden von der Abteilung LLBM vermittelt. Die Dozierenden für Fachdidaktik haben ein Vorschlagsrecht für die Zuteilung ihrer Studierenden zu einer Praktikumslehrperson. Die Studierenden können Wünsche hinsichtlich des Schulortes, des Zeitraums und der Praktikumslehrperson anbringen, die geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Das Praktikum II bzw. Z darf grundsätzlich nicht an den Schulen stattfinden, an denen die Studentin / der Student selbst zur Schule gegangen ist, gegenwärtig unterrichtet bzw. bereits länger als insgesamt ein Semester unterrichtet hat. Das Praktikum II wird in der Regel nicht bei derselben Praktikumslehrperson absolviert wie das Praktikum I (vgl. Studienordnung § 36).
Die Studentin bzw. der Student nimmt umgehend nach der Zuteilung Kontakt mit der Praktikumslehrperson auf, um erste Terminabsprachen zu treffen und ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Treten während des Praktikums II bzw. Z Schwierigkeiten auf, soll frühzeitig mit der verantwortlichen Dozentin bzw. mit dem verantwortlichen Dozenten für Fachdidaktik das Gespräch gesucht werden (vgl. Vorgehen bei Schwierigkeiten während der berufspraktischen Ausbildung (PDF, 54 KB)).
Die Kontaktaufnahme kann durch die Praktikumslehrperson oder die Studentin bzw. den Studenten erfolgen.
Die verbindlichen Rechtsgrundlagen für das Praktikum II bzw. Z sind in der Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» in den §§ 41 bis 46 festgehalten.
Diese Wegleitung wurde im Januar 2016 verfasst und am 3. Februar 2016 publiziert. Letzte Änderungen:
- 07.07.21: Integration der berufsethischen Standesregeln in die Praktikumsziele
- 21.6.21: Anpassung der Verweise auf die neuen Rechtsgrundlagen LfM (Rahmenverordnung und Studienordnung).
- 13.6.16: Neue Version der Formulare zur Standortbestimmung
- 11.6.16: sprachliche Präzisierung, Vereinheitlichung des Layouts der Merkblätter