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Übersicht über Optionen im Rahmen des Praktikums I (und II)
Auf Antrag (vgl. Formular Praktikumsanmeldung) können folgende Optionen bewilligt werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Wahlmöglichkeiten innerhalb eines Praktikums gegenseitig ausschliessen!
Studienprogramm 1 UF | Reduziert | Immersiv | an BMS |
Praktikum I | ja | ja* (max. 50%) | nein |
Praktikum II (II-E) | nein | ja* (max. 50%) | ja (zu 100%) |
Studienprogramm 2 UF | Reduziert | Immersiv | an BMS |
Praktikum I | ja | ja* (max. 50%) | ja, ein Drittel |
Praktikum II (II-Z) | nein | ja* (max. 50%) |
nein |
Studienprogramm W&R | Reduziert | Immersiv | an BMS |
Praktikum I | ja | ja* (max. 50%) | nein |
Praktikum II (II-W) |
nein |
ja* (max. 50%) |
immer an BMS |
*Entweder im Praktikum I oder im Praktikum II.
Reduktion für das Praktikum I
Die Leitung der Abteilung LLBM kann auf Gesuch hin eine Reduktion des Praktikums I im Umfang von 20 Lektionen (10 Lektionen Unterricht und10 Lektionen Hospitation) bewilligen. Die Studierenden reichen hierfür einen Antrag ein. Details dazu sind auf dem Anmeldeformular zum Praktikum erläutert.
Voraussetzung für die Bewilligung des Gesuchs ist, dass
a) eine Tätigkeit von mindestens einem Jahr auf verschiedenen Klassenstufen an einer Maturitätsschule nachgewiesen wird;
b) in diesem Rahmen insgesamt mindestens 300 Lektionen unterrichtet worden sind;
c) der/die Studierende aktuell an einer Maturitätsschule unterrichtet, die Schulleitung den Unterricht validiert hat und das Gesuch unterstützt.
(Vgl. Studienordnung § 40).
Immersionsunterricht
Studierende, welche das Modul Didaktik des Immersionsunterrichts an Maturitätsschulen Englisch (Angebot im Komplementären Studienprogramm: Wahlpflichtbereich Vertiefung Fachdidaktik) erfolgreich absolviert bzw. spätestens vor Beginn des Praktikumssemesters abgeschlossen haben, können maximal die Hälfte des Praktikums I (oder II) im Rahmen von Immersionsunterricht absolvieren (vgl. Studienordnung § 35).
Berufspädagogische Zusatzqualifikation (BPZQ)
Studierende des Studienprogramms «Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit zwei Unterrichtsfächern», welche die berufspädagogische Zusatzqualifikation erwerben, können maximal ein Drittel des Praktikums I an einer berufsbegleitenden Berufsmaturitätsschule (BMS) absolvieren (Studienordnung, § 39, Abs. 1). Bedingung für die Absolvierung von Praktikumsteilen an einer BMS ist, dass bei der Anmeldung zum ersten Praktikum bereits mindestens zwei Module der berufspädagogischen Zusatzqualifikation abgeschlossen sind, bzw. dass diese zum Zeitpunkt der Anmeldung absolviert werden.
Im Praktikum I transferieren die Studierenden Inhalte ihrer fachwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung in die Unterrichtspraxis. Beim Unterrichten sammeln und reflektieren sie Erfahrungen in der Gestaltung von Fachunterricht, in der Klassenführung und in der Leistungsbeurteilung auf möglichst allen Klassenstufen der Maturitätsschule, in denen das betreffende Fach unterrichtet wird (vgl. auch Studienordnung §§ 38 bis 40). Hospitationen dienen der Beobachtung verschiedener Lehr- und Lernformen sowie der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Unterrichtsstilen von Lehrpersonen.
Des Weiteren lernen die Studierenden die Komplexität des Schulalltags und verschiedene Aufgabenfelder von Lehrpersonen kennen (klassenübergreifende Anlässe, Unterrichts- und Schulentwicklung usw.).
Begleitend zum Praktikum I verfassen die Studierenden ein Praktikumsjournal. Dieses gibt Aufschluss über Lerngelegenheiten, die im Laufe des Unterrichtspraktikums genutzt wurden, sowie über Entwicklungsperspektiven im Hinblick auf das Unterrichtspraktikum II (vgl. Merkblatt zum Praktikumsjournal für Studierende (PDF, 179 KB)).
Die Ziele des Praktikums I können durch folgende Aktivitäten erreicht werden:
I. Fachliches Wissen und Können
Die Studierenden
II. Allgemein- und fachdidaktisches Wissen und Können
Die Studierenden
III. Pädagogisch-psychologisches Wissen und Können
Die Studierenden
IV. Professionelle Selbstregulation, Kooperation, Reflexion
Die Studierenden
Das Praktikum I dauert maximal zehn Wochen und umfasst 50 Lektionen, von denen mindestens 30 Lektionen unterrichtet und maximal 20 Lektionen hospitiert werden (vgl. Studienordnung § 38, Abs. 3).
Das Modul «Praktikum I» entspricht 8 ECTS Credits.
Maximal 15 der unterrichteten und maximal 10 der hospitierten Lektionen können im Rahmen einer aktiven Beteiligung an einer Studienwoche, an einer Exkursion oder an einem fächerübergreifenden Projekt der Praktikumsklasse(n) absolviert werden (vgl. Studienordnung § 38, Abs. 4). Die aktive Beteiligung besteht in der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Aufträgen und in der Übernahme einzelner Unterrichtssequenzen. Die Anzahl der als erteilt anrechenbaren Lektionen liegt im Ermessen der Praktikumslehrpersonen. Empfohlen wird die Anrechnung von maximal drei Lektionen erteilten Unterrichts pro Tag in einer Studienwoche bzw. von zwei Lektionen pro Tagesexkursion. Die sonstige Beteiligung kann mit zwei bis maximal drei hospitierten Lektionen honoriert werden.
Ein gutes Gelingen des Praktikums setzt ausreichende zeitliche Ressourcen nicht nur zur Unterrichtsvorbereitung, sondern auch für Vor- und Nachbesprechungen voraus. Daher verpflichten sich die Studierenden, ihre weitere Arbeitstätigkeit während des Praktikums auf einen Umfang von höchstens 50 Stellenprozente einzuschränken.
Die Studierenden nehmen terminliche Absprachen vor, die neben den zu beobachtenden und den durchzuführenden Lektionen auch Zeitfenster für Vor- und Nachbesprechungen sowie für die Schlussbesprechung umfassen.
Die unterrichteten Lektionen können von einer oder zwei Praktikumslehrpersonen betreut werden. Die hospitierten Lektionen können bei weiteren Lehrpersonen besucht werden.
Die Studierenden sollten mindestens eine längere zusammenhängende Unterrichts- sequenz unterrichten können. In einem Teil der zu erteilenden Lektionen sollte die Themenwahl den Studierenden überlassen werden, damit sie im Rahmen des Lehrplans eigene Ideen erproben und Interessenschwerpunkte umsetzen können.
Die Studierenden verfassen während des Praktikums I ein Praktikumsjournal. Dies entspricht einem Pflichtmodul zu 2 ECTS Credits, das separat gebucht werden muss.
Im Praktikumsjournal geben die Studierenden Aufschluss über Lerngelegenheiten, die sie im Laufe des Unterrichtspraktikums genutzt haben. Es beinhaltet drei Hauptaktivitäten (vgl. Merkblatt zum Praktikumsjournal für Studierende (PDF, 179 KB)):
Vor dem Praktikum I besprechen die Praktikumslehrperson und die Studentin bzw. der Student in einem Erstgespräch die Erwartungen an das Praktikum und nehmen terminliche Absprachen vor, die neben den zu beobachtenden und zu unterrichtenden Lektionen auch Zeitfenster für Vor- und Nachbesprechungen sowie für die Schlussbesprechung umfassen.
Zur Unterstützung des Lernens der Studierenden besprechen die Praktikumslehrperson und die Studentin bzw. der Student einzelne Lektionen oder Lektionssequenzen insbesondere zu Beginn des Praktikums. Besonders lernförderlich sind Vorbesprechungen zur gemeinsamen Planung von Unterricht. Ebenfalls von grosser Bedeutung sind Nachbesprechungen der Lektionen (Hervorhebung des Gelungenen, Reflexion einzelner verbesserungswürdiger Punkte, Folgerungen für die nächste Lektion).
Die Unterrichtsbesprechungen erfolgen auf der Grundlage einer schriftlichen Lektionsplanung oder eines Lektionsentwurfs und von Materialien, die im Unterricht eingesetzt wurden oder entstanden sind.
Im Dokument Leitfragen zur Planung und Reflexion von Unterricht (PDF, 156 KB)werden Anregungen zu möglichen Leitfragen für die Vor- und Nachbesprechungen der Lektionen angeboten.
Die Praktikumslehrpersonen unterstützen die Eigeninitiative der Studierenden und lassen sie Lehr- und Lernformen erproben, die sie während ihrer erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung kennengelernt haben.
Bei weiter fortgeschrittenen Studierenden werden die Intensität und die Häufigkeit der Besprechungen angemessen reduziert.
Nach dem Praktikum I findet innerhalb eines Monats eine Schlussbesprechung statt. Diese Besprechung erfolgt u. a. mit Bezug sowohl auf Elemente des Praktikumsjournals der Studentin bzw. des Studenten als auch auf den Bericht der Praktikumslehrperson. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die im Praktikum I vorgenommene Standortbestimmung (DOCX, 46 KB) und die formulierten Entwicklungsziele als Basis für die erste Besprechung des Praktikums II dienen.
Das Praktikum I wird sowohl von den Studierenden (Praktikumsjournal inklusive Standortbestimmung) als auch von den Praktikumslehrpersonen (Praktikumsbericht) dokumentiert.
Die Studierenden führen während des Praktikums I ein Praktikumsjournal. Verbindliche Angaben zum Praktikumsjournal finden sich im Merkblatt zum Praktikumsjournal (PDF, 179 KB).
Im Schlussteil des Praktikumsjournals verfassen die Studierenden eine Standortbestimmung im Hinblick auf ihre weitere professionelle Entwicklung. Sie reflektieren bereits vorhandene Kompetenzen und formulieren mögliche Entwicklungsziele, die sie im Rahmen des Praktikums II verfolgen wollen (vgl. Formular «Standortbestimmung nach dem Praktikum I im Hinblick auf das Praktikum II» (DOCX, 46 KB)).
Die Praktikumslehrperson bestätigt ihre Kenntnisnahme des Praktikumsjournals mit ihrer Unterschrift.
Die Praktikumslehrperson verfasst einen Praktikumsbericht zum Praktikum I anhand der im Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 206 KB) aufgeführten Aspekte. Das Formular selber dient – ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben – als Deckblatt für den ausformulierten Bericht.
Der Bericht zeigt auf, welche Inhalte die Studierenden unterrichtet haben, worin die Stärken des erteilten Unterrichts bestehen und auf welche Kompetenzbereiche die weitere Entwicklung fokussieren sollte. Es können Möglichkeiten für die weitere Kompetenzentwicklung aufgezeigt werden.
Der Praktikumsbericht bezieht sich auf im Rahmen des Praktikums angesprochene Themen und wird den Studierenden anlässlich des Schlussgesprächs vorgelegt. Er wird sowohl von den Studierenden als auch von deren Praktikumslehrperson unterzeichnet. Die Studierenden bestätigen damit ihre Kenntnisnahme.
Der Praktikumsbericht richtet sich an die Ausbildungsverantwortlichen des Studiengangs LfM, insbesondere an die Dozierenden für Fachdidaktik, und an die Studierenden. In Fällen, in denen der Erfolg der Ausbildung infrage gestellt ist, bildet der Praktikumsbericht eine wichtige Grundlage für die Beratung und die Leistungsbeurteilung.
Der Praktikumsbericht soll ausschliesslich zu Ausbildungszwecken (und nicht als Beilage von Bewerbungen) verwendet werden.
Die Praktikumslehrperson schickt den Praktikumsbericht zusammen mit dem vollständigen Praktikumsjournal der Studierenden an die Administration der Abteilung LLBM, welche die Unterlagen zur Kenntnisnahme an die zuständige Dozentin bzw. an den zuständigen Dozenten für Fachdidaktik weiterleitet.
Bestehenskriterien für das Praktikum I
Der Leistungsnachweis zum Unterrichtspraktikum besteht in der bestätigten Hospitation von 20 Lektionen, in der Planung und Durchführung von 30 Lektionen sowie in den hierzu erfolgten Besprechungen (vgl. Studienordnung § 38 und Vorlesungsverzeichnis). Bei der Entscheidung über das Bestehen sind die nachfolgenden Anforderungen zu berücksichtigen:
Die Studentin bzw. der Student
Bestehenskriterien für das Praktikumsjournal
Die Studentin bzw. der Student
Das Praktikum I findet nach dem erfolgreichen Abschluss der Module «Fachdidaktik I», «Fachdidaktik II» und «Übungslektionen» statt.
Die Studierenden melden sich per Anmeldeformular (siehe Spalte rechts) bei der Administration zum Praktikum an – die Anmeldung kann für die Praktika I und II gleichzeitig erfolgen:
Das Modul «Praktikum I» muss – wie auch das Modul «Praktikumsjournal» – von den Studierenden regulär gebucht werden.
Die Praktikumslehrpersonen werden von der Abteilung LLBM vermittelt. Die Dozierenden für Fachdidaktik haben ein Vorschlagsrecht für die Zuteilung ihrer Studierenden zu einer Praktikumslehrperson. Die Studierenden können Wünsche hinsichtlich des Schulortes, des Zeitraums und der Praktikumslehrperson anbringen. Diese werden geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Das Praktikum I darf grundsätzlich nicht an den Schulen stattfinden, an denen die Studentin bzw. der Student selbst zur Schule gegangen ist, gegenwärtig unterrichtet oder bereits länger als insgesamt ein Semester unterrichtet hat (vgl. Studienordnung § 36, Abs. 1).
Das Unterrichtspraktikum I wird in der Regel nicht bei derselben Praktikumslehrperson absolviert wie die Übungslektionen (vgl. Studienordnung § 36, Abs. 3).
Die Studentin bzw. der Student nimmt umgehend nach der Zuteilung Kontakt mit der Praktikumslehrperson auf, um erste Terminabsprachen zu treffen und ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Treten während des Praktikums I Schwierigkeiten auf, soll frühzeitig mit der verantwortlichen Dozentin bzw. mit dem verantwortlichen Dozenten für Fachdidaktik das Gespräch gesucht werden (vgl. Vorgehen bei Schwierigkeiten während der berufspraktischen Ausbildung (PDF, 54 KB)).
Die Kontaktaufnahme kann durch die Praktikumslehrperson oder die Studentin bzw. den Studenten erfolgen.
Die verbindlichen Rechtsgrundlagen für das Praktikum I und das Praktikumsjournal sind in der Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» in den §§ 38 bis 40 festgehalten. Relevante Informationen finden sich im Vorlesungsverzeichnis und in den entsprechenden Modulkatalogen (Link folgt).
Diese Wegleitung wurde im Januar 2016 verfasst und am 3. Februar 2016 publiziert. Letzte Änderungen:
-07.07.21: Integration der berufsethischen Standesregeln in die Praktikumsziele
- 21.6.21: Anpassung der Verweise auf die neuen Rechtsgrundlagen LfM (Rahmenverordnung und Studienordnung).
- 13.6.16: Neue Version der Formulare zur Standortbestimmung
- 11.6.16: sprachliche Präzisierung, Vereinheitlichung des Layouts der Merkblätter