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Umfang der Tätigkeit an einer Maturitätsschule:
10 Lektionen Hospitation bei einer Lehrperson
Im Hospitationspraktikum verfolgen die Studierenden in Kenntnis bereits erarbeiteter theoretischer Inhalte den Unterricht aus der Perspektive der Beobachterin bzw. des Beobachters. Ziel des Hospitationspraktikums ist es, die eigene berufliche Orientierung und den Rollenwechsel zur Lehrperson in der Praxis zu reflektieren.
Nachfolgend findet sich eine Auswahl an Fragestellungen, anhand derer die Unterrichtsbeobachtung erfolgen kann:
Reflexion
Im Schlussteil des Berichts werden die folgenden Fragen reflektiert:
Der «praktische Teil» des Hospitationspraktikum, das in der Regel im ersten Semester und parallel zu den Modulen «Allgemeine Didaktik» oder «Pädagogische Psychologie» absolviert wird, umfasst zehn hospitierte Lektionen an einer Maturitätsschule (vgl. Studienordnung § 31).
Es ist gewinnbringend, wenn vor oder nach den hospitierten Lektionen kurze Gespräche zwischen der Praktikumslehrperson und den Studierenden stattfinden. Diese Gespräche fördern das Verständnis der Studierenden für den Kontext bzw. die Ziele der zu hospitierenden Lektionen.
Die Studierenden verfassen einen Bericht, der von einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abteilung LLBM begutachtet wird.
Sie wählen einen oder zwei Beobachtungsschwerpunkte aus, auf den bzw. auf die sie sich während der Hospitationen konzentrieren (vgl. mögliche Fragen unter 1.), und dokumentieren die eigenen Beobachtungen.
Die verbindlichen Informationen zum Verfassen des Berichts sind im Merkblatt zum Hospitationspraktikum (PDF, 147 KB) festgehalten.
Die Studierenden lassen sich die Durchführung der Hospitation im vereinbarten Umfang und zu den vereinbarten Zeiten von der Praktikumslehrperson auf einem Formular (PDF, 95 KB) bestätigen. Das unterschriebene Formular wird aus Gründen der Anonymisierung als gesonderte Datei (z.B. als PDF, .jpeg, .tiff) zusätzlich zum Praktikumsbericht in den persönlichen Abgabeordner auf OLAT geladen. Bitte beachten Sie, dass Berichte, zu denen keine Hospitationsbestätigung vorliegt, nicht angenommen werden.
Der Hospitationsbericht hat inhaltliche und formale Kriterien zu erfüllen, diese sind im Merkblatt zum Hospitationspraktikum (PDF, 147 KB) festgehalten.
Nach Abgabe des Berichts erhalten die Studierenden bis spätestens Ende Dezember (HS) bzw. Ende Juni (FS) via OLAT eine schriftliche Rückmeldung durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder einen wissenschaftlichen Mitarbeiter des Instituts für Erziehungswissenschaft. Berichte, die den Kriterien nicht genügen, werden zurückgewiesen und müssen zum Erwerb des ECTS Credits für das Hospitationspraktikum innerhalb einer Frist von 14 Tagen überarbeitet werden.
Die Zuweisung zu einer Praktikumslehrperson erfolgt nach Ablauf der Buchungs- und Stornierungsfristen durch die Administration der Abteilung LLBM. Die Studierenden erhalten die entsprechenden Informationen per E-Mail auf ihre uzh.ch-Adresse. Sie sind verpflichtet, sich spätestens zehn Tage nach der Zuteilung bei der Praktikumslehrperson zu melden, um die Termine für die Hospitationen zu vereinbaren.
Die zeitliche Verteilung der zehn Lektionen wird individuell vereinbart. In der Regel sind drei bis vier Halbtage notwendig. Einer Praktikumslehrperson können mehrere Studierende zugewiesen werden, diese Studierenden sprechen sich untereinander so ab, dass sie die Lektionen gemeinsam besuchen können.
Ein angefangenes Hospitationspraktikum muss zu den mit der Praktikumslehrperson verbindlich vereinbarten Zeiten durchgeführt werden.
Studierende, die bereits an einer Maturitätsschule unterrichten, können das Hospitationspraktikum auf Wunsch an der eigenen Schule, jedoch nicht in den eigenen Klassen absolvieren. Der entsprechende Antrag ist mit dem «Formular: Hospitationspraktikum an eigener Schule» (PDF, 87 KB) bis zum Ende der ersten Vorlesungswoche im Semester bei der Administration der Abteilung LLBM einzureichen.
Treten im Hospitationspraktikum gravierende Schwierigkeiten auf, soll frühzeitig mit der Abteilungsleitung LLBM Kontakt aufgenommen werden. Die Kontaktaufnahme kann durch die Praktikumslehrperson oder die Studentin bzw. den Studenten erfolgen. Ausführlichere Hinweise können dem Merkblatt zum Vorgehen bei Schwierigkeiten (PDF, 54 KB) entnommen werden.
Die verbindlichen Rechtsgrundlagen für das Hospitationspraktikum sind in der Studienordnung zum Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» in den §§ 30 bis 31 festgehalten. Relevante Informationen finden sich im Vorlesungsverzeichnis und in den entsprechenden Modulkatalogen (Link folgt).
Diese Wegleitung wurde im Januar 2016 verfasst und am 3. Februar 2016 publiziert. Letzte Änderungen:
- 20.9.22: Anpassung der Leitfragen zur Unterrichtsbeobachtung
- 21.6.21: Anpassung der Verweise auf die neuen Rechtsgrundlagen LfM (Rahmenverordnung und Studienordnung).
- 11.6.16: sprachliche Präzisierung, Vereinheitlichung des Layouts der Merkblätter