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Institut für Erziehungswissenschaft

Betriebliche Tätigkeit

Die sechsmonatige betriebliche Tätigkeit ist in der Studienordnung in § 28 geregelt. Grundsätzlich gilt:

  • Für die berufspädagogische Zusatzqualifikation für den Unterricht an Berufsmaturitätsschulen umfasst die ausserschulische Tätigkeit sechs Monate bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % gemäss Berufsbildungsverordnung (Art. 46 Abs. 1 lit. c). Die sechs Monate können mehrere Arbeitsverhältnisse umfassen und aus Voll- und Teilzeitanstellungen zusammengesetzt sein. Die Anstellungen müssen insgesamt mindestens 900 Stunden (netto, ohne Ferien) umfassen.
  • Es werden ausschliesslich betriebliche Tätigkeiten anerkannt.

Der Nachweis über die betriebliche Tätigkeit erfolgt idealerweise vor dem Besuch der Module mit dem Formular Nachweis betriebliche Tätigkeit (PDF, 110 KB) an das Sekretariat LLBM, spätestens aber bei der Anmeldung zur Diplomprüfung.

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