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Wer die Berufspädagogische Zusatzqualifikation (BPZQ) im Rahmen des Studiengangs «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» oder des Studiengangs «Erweiterungsdiplom über ein zusätzliches Unterrichtsfach» erwerben möchte und die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, vermerkt dies bei der Anmeldung zur Diplomprüfung «Lehrdiplom für Maturitätsschulen». Wenn die BPZQ im Rahmen des Studiengangs LfM absolviert wird, müssen sämtliche BPZQ-Leistungen bis zur Anmeldung der Diplomprüfung vorliegen (wie bei allen anderen LfM-Leistungen auch). Studierende mit Unterrichtsfach «Wirtschaft und Recht» sind automatisch für die BPZQ angemeldet.
Die vom SBFI anerkannte Bescheinigung über die berufspädagogische Qualifikation berechtigt zum Unterrichten in den entsprechenden Berufsmaturitätsfächern (siehe Seite Fächer der Berufsmaturitätsschulen).