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Gemäss dem Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) 95 der Erziehungsdirektorenkonferenz müssen die Schülerinnen und Schüler gegen Ende des Gymnasiums entweder alleine oder in einer Gruppe eigenständig eine grössere Arbeit, d.h. die Maturaarbeit, verfassen und präsentieren (Art. 10). Dabei werden sowohl die Maturaarbeit als Produkt als auch der Arbeitsprozess und die Präsentation benotet. Die Gesamtnote der Maturaarbeit fliesst direkt ins Maturazeugnis ein (Art. 15).
➤ Die Untersuchung des Arbeitsprozesses und der Qualität der schriftlichen Arbeit sind somit praxisrelevant.
Die Maturaarbeit ist ein aktueller Arbeitsschwerpunkt des Schweizerischen Zentrums für die Mittelschule. Sie bietet den Schulen und Lehrpersonen Orientierungshilfen an.
➤ Aufgrund einer engen Kooperation mit dem ZEM CES kann gewährleistet werden, dass die Ergebnisse der Studie für die Praxis nutzbar gemacht werden können